2007-05-21
Schwerin (dpa/mv) – Ein Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot beim G8-Gipfel in Heiligendamm ist beim Schweriner Verwaltungsgericht eingegangen. Das bestätigte das Gericht am Montag. Der Hamburger Anwalt Carsten Gericke hatte den Antrag im Namen der Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches zum Gipfelort am Freitag eingereicht. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte für Gefahren, die von dem Sternmarsch ausgingen, sagte Gericke. Um den Marsch zu genehmigen, müsste das Gericht das vom 30. Mai bis zum 8. Juni rund um den Gipfelort geltende polizeiliche Verbot zumindest teilweise aufheben. Mit einer Entscheidung wird Ende der Woche gerechnet.
dpa/regioline vom 21.05.2007 13:39