2007-05-21
Um gewaltbereite Gegner des G-8-Gipfels dingfest zu machen, setzen Fahnder auf eine umstrittene Technik: Hochtrainierte Hunde sollen Verdächtige anhand von Geruchsproben überführen. Ähnlich jagte schon die Stasi Regimegegner.
Das Gute am Rechtsstaat: Man weiß meistens, was einen erwartet. Darum war sich Fritz S. recht sicher, als es morgens um acht an seiner Wohnungstür in Hamburg St. Pauli klingelte. Vor der Tür standen Ermittler der Bundesanwaltschaft.
Durchsuchung, Beschlagnahme, erkennungsdienstliche Behandlung: Der Hamburger Altautonome S., 68, hat in seinem Leben schon viele Razzien der Polizei über sich ergehen lassen, denn der Anti-Atomkraft-Aktivist war häufiger Ziel von Ermittlungen, etwa nach Anschlägen auf Castor-Transporte. Doch die Besucher vom vorvergangenen Mittwoch früh wollten noch etwas ganz anderes: den Geruch des Bürgers S.
Der ältere Herr musste mehrere Metallröhrchen minutenlang in der Hand halten. Die wurden dann verpackt und mit dem Namen des Geruchsinhabers versehen. Dies alles zur Klärung eines Sachverhalts: Der alte Kämpe steht im Verdacht, im Vorfeld des Heiligendamm-Gipfels Gewalttaten vorzubereiten – was er bestreitet.
Der Duft des Terrors macht die Ermittler plötzlich ganz scharf. Das Verfahren der Generalbundesanwältin Monika Harms unter dem Rubrum des Strafgesetzparagrafen 129 a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gegen 21 übliche Verdächtige führte in einem Berliner Szeneladen vorvergangene Woche sogar zur Sicherstellung eines verschwitzten Unterhemds.
Immerhin etwas. Nach mindestens 14 Brandanschlägen, vornehmlich im Raum Hamburg und Berlin, im Vorfeld des G-8-Gipfels in Heiligendamm ermittelt die Bundesanwaltschaft mit mäßigen Resultaten. Doch mit Geruchsvergleichen durch hochtrainierte Schnüffelhunde hoffen die Fahnder herauszukriegen, wer der Absender einschlägiger Bekennerschreiben ist.
Der weltweite Krieg gegen den Terror hat eine weitere Waffe. Inmitten vernetzter Fahndungscomputer, digitaler Datenraster, zwischen den Plänen für Online-Computerdurchsuchungen und Bio-Kataster erlebt eine uralte Fahndungsmethode ihren Auftritt, die vielen noch als fiese Masche der Stasi in Erinnerung ist. Den Geruch von Bürgern in Einmachgläsern festzuhalten und zur “Klärung von Sachverhalten” ins Regal zu stellen prägte erst jüngst im Oscarprämierten Film “Das Leben der Anderen” das Bild der untergegangenen deutschen Schnüffelrepublik. Ein Erfolg auch in Ländern, deren Repräsentanten sich im Juni unter dem Schutz deutscher Terrorfahnder zum G-8-Gipfel treffen werden.
“Ziemlich bizarr” findet diese wiederentdeckte Waffe der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz. Das ist ziemlich unjuristisch ausgedrückt, denn rechtsstaatlich, weiß auch der kritische Koalitionsmann, gilt die unappetitliche Methode in Bundesdeutschland schon länger als salonfähig.
Die Abnahme des Körpergeruchs ist rechtlich nichts anderes als die von Fingerabdrücken. Und sie ist durch die Strafprozessordnung gedeckt. In den Ausdünstungen steckt ebenso die Identität eines Menschen wie in den Linien seiner Fingerspitzen oder in seiner DNA.
Doch während die Polizei einem Festgenommenen nur unter strengen Voraussetzungen ans Erbgut darf, ist nach dem Gesetz der Finger- wie der Geruchsabdruck zulässig, wenn es zur “Durchführung des Strafverfahrens” erforderlich ist – also praktisch immer. Keine besonderen Bedenken hat der Staatsrechtler und Polizeirechtsexperte Erhard Denninger gegen die Geruchsabnahme. Sie sei “gemessen an solchen Hammer-Vorhaben wie der Computerdurchsuchung doch geradezu harmlos”.
Der Verdächtige bekommt nacheinander mehrere zehn Zentimeter lange und zwei Zentimeter breite Vierkantröhren aus Edelstahl in die Hände, die er einige Minuten festhalten muss.
Das Verfahren ist penibel geregelt in polizeilichen Richtlinien, die zum Beispiel der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen hat. “Die Personen kontaminieren die Metallröhrchen in der Regel über die Hand”, heißt es da. Sichergestellte Geruchsspuren “sind im trockenen Zustand in … Glasbehältern zu sichern”.
Alles ganz harmlos. Gleichwohl gibt es Strafverteidiger wie den Düsseldorfer Udo Vetter, die ihren Mandanten raten würden, “die Geruchsabnahme nicht zu dulden”. Wenn die Obrigkeit im Schweiß ihrer Untertanen schnüffle, sei das “ein Eingriff in die Intimsphäre von erheblichem Gewicht”.
Dass es tatsächlich nicht ohne ist, die Gerüche von Menschen einzusammeln, weiß die Welt spätestens seit dem im 18. Jahrhundert angesiedelten Thriller “Das Parfum” von Patrick Süskind. Um “einem lebenden Wesen die duftende Seele zu rauben” (Süskind-Text), wickelte der kriminelle Parfumeur Grenouille schöne Frauen in fette Tücher, die er anschließend auskochte. Anders als im wirklichen Leben hielt es der Bösewicht allerdings für erforderlich, die Geruchsträgerinnen vor der Behandlung zu töten.
Der Umgang deutscher Beamten mit dem Duft der Bürger ist sehr viel vorsichtiger. Die riechenden Röhrchen werden auf dem Dienstweg ins Aus- und Fortbildungsinstitut der Polizei im westfälischen Schloss Holte-Stukenbrock gebracht. In Plattenbaubaracken arbeitet dort Sunny, ein Holländischer Schäferhund.
Sunny gehört zu den polizeilich geschulten Supernasen, die Polizeihauptkommissar Hermann Döpke, 54, für den “Geruchsspurenvergleich” einsetzt. “Geruchsspurenvergleichshunde” werden außer in Stukenbrock nur noch in einer Polizeieinrichtung in Stuttgart-Mühlhausen gehalten.
Alles geht nach den “Richtlinien für den Einsatz von Geruchsspurenvergleichshunden”. Es braucht “arbeitsfreudige Hunde mit ausgeprägtem Beutetrieb”, beschreibt Döpke das optimale Tier. Der Belgische Schäferhund hat sich als besonders geeignet erwiesen und wird in Stukenbrock gezüchtet. Nur “bestes genetisches Material” komme zum Einsatz.
Tiere mit den besonderen Fähigkeiten von Sunny oder dessen Kollegen Skip und Zoey sind trotzdem selten. “Wir nutzen den Spieltrieb des Tiers”, sagt Döpke. Strenge und Härte hätten sich als weniger effizient erwiesen. Lob und ein Leckerli seien der erfolgreichere Weg.
Lob oder Leckerli: “Wir müssen sie dazu bringen, sich den genetischen Geruch des Menschen einzuprägen”, sagt Döpke. Denn nur der ist entscheidend – anders als der umweltbedingte Geruch, verursacht durch Ernährung, Seife und Abgase.
Schon zu Kaisers Zeiten mussten Übeltäter in Deutschland die Überführung durch den Polizeihund fürchten. In seinem Buch “Dressur und Führung des Polizeihundes” beschrieb der Berliner Polizeidirektor Robert Gersbach bereits 1908 in “Übung 69: Der Hund ermittelt unter mehreren Personen einen Verdächtigen”, wie die empfindliche Nase des Vierpföters dem Spürsinn des Kommissars überlegen ist.
Der Hund nahm etwa an einem Kleidungsstück Witterung auf und fand aus einer Gruppe den Mann mit dem gleichen Duft. Die Trefferquote war hoch, die Fehlerquote indes auch. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Tiere aus rechtsstaatlichen Erwägungen im westdeutschen Polizeidienst lange nur noch als Schutz- und Leichenspürhunde eingesetzt.
Dass sich aus der alten Idee etwas machen lässt, merkten Fachleute zuerst im neuen Deutschland: Schon in den siebziger Jahren forschten sie in der DDR am Duft der Abweichler herum. An der Humboldt-Universität in Berlin promovierte ein Kriminalist 1985 mit einem Traktat über die Kriminalitätsbekämpfung “unter besonderer Berücksichtigung der menschlichen Geruchsspuren”.
Wie weit die Wissenschaft im realen Sozialismus zur Praxis gediehen war, erfuhr Susanne Boeden am 7. Oktober 1989 in der Volkspolizeiinspektion im Ost-Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg. Gemeinsam mit ihrer zwölfjährigen Schwester Marianne war die damals 21-Jährige in den frühen Morgenstunden festgenommen worden. Polizisten hatten die Schwestern dabei ertappt, wie sie selbstgeschriebene Flugblätter an Haustüren geheftet hatten. “Werdet aktiv gegen die greise, starre Regierung” stand darauf – ein naiver, privater Akt der Perestroika.
Die Hüter der realsozialistischen Ordnungen sahen dies anders: “Verstoß gegen § 220 des Strafgesetzbuches”, schrieben sie ins Wachbuch, “öffentliche Herabwürdigung staatlicher Organe” – in der DDR ein Verbrechen. “Nachdem die Polizisten Körpergröße, Augenfarbe und andere Merkmale notiert hatten, brachte einer ein Einmachglas in die Zelle, in dem ein gelbes Tuch lag”, so Boeden in einem Interview mit Spiegel TV im Sommer 1990. “Dann musste ich dieses Tuch in der Lendengegend auf die nackte Haut pressen. Mir war sofort klar, dass es um meinen Körpergeruch ging.”
Boedens Schilderungen brachte die TV-Reporter auf die Spur eines der bestgehüteten Geheimnisse des SED-Regimes: In Tausenden und Abertausenden von Einweckgläsern hatte das Ministerium für Staatssicherheit Duftproben von Regimekritikern gesammelt. Die DDR-Spürnasen bevorzugten Baumwolltücher, mit denen sie verdächtige Gegenstände belegten. Die Proben wurden dann luftdicht eingepackt.
Die Stasi stahl Kleidungsstücke von Oppositionellen am Arbeitsplatz und beim Sport oder nahm Geruchsproben von Stühlen, auf denen Regimegegner in Kneipen oder beim Verhör gesessen hatten.
Nur auf eines hatten die sozialistischen Hundefreunde verzichtet: auf Geruchsvergleiche als Beweismittel vor Gericht. Es sei “nicht wissenschaftlich belegt der Nachweis angetreten” worden, “welche Komponenten des menschlichen Geruchs eine Differenzierung für den Hund ermöglichen”, so der Chemiker Günter Petraneck, der sich im Dienste der Volkspolizei lange Jahre mit Geruchsspuren beschäftigt hat. Deshalb hätten “die Ergebnisse der Geruchsdifferenzierung nur hinweisenden Charakter”.
Da fühlen sich die Ermittler im westdeutschen Rechtsstaat schlauer. Immer wieder sind die Stukenbrocker Schnüffelbefunde von Gerichten in Bundesdeutschland akzeptiert worden. Schon 1989 verurteilte ein Duisburger Schwurgericht einen alkoholkranken Binnenschiffer wegen eines tödlich verlaufenen Überfalls auf eine Frau zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe. Zwei Deutsche Schäferhunde hatten den Duft des Täters am Trageriemen der Handtasche des Opfers erschnüffelt.
Mittlerweile wird der Geruchsbeweis sogar gegen Graffiti-Sprayer eingesetzt. Doch ein international anerkannter wissenschaftlicher Beweis für die Unfehlbarkeit des Hundes wurde auch seit dem Untergang der DDR nicht erbracht.
Allerdings verweisen die deutschen Ermittler auf das genau festgelegte und tausendfach erprobte Schnüffelverfahren. Das teilt sich in Vortest und Haupttest. Auf einem Podest werden im Vortest sechs Röhrchen hintereinander ausgelegt, darunter auch das des Verdächtigen. Dann schnuppert der Hund an einem Gegenstand, den aber ein Unverdächtiger angefasst hat, und muss dessen Röhrchen finden.
Beim Haupttest werden wieder sechs Proben ausgelegt, allerdings ohne die des ersten Treffers. Jetzt wird dem Hund die echte Spur, etwa ein Einbruchswerkzeug, an die Nase gehalten. Wenn drei Hunde bei Vor- und Haupttest gleich anzeigen, beträgt die Fehlerquote 1 zu 1,2 Millionen. So zumindest hat es ein Wissenschaftler von der Uni Paderborn errechnet.
Die Nasen von Sunny, Skip und Zoey sind, so scheint es, unbestechlich. Die Position der Proben wird ausgewürfelt, der Hundeführer kennt sie nicht.
Es gilt zwar als wahrscheinlich, dass sich tatsächlich die Gerüche aller Menschen unterscheiden. Und zweifellos haben Hunde ein extrem großes Riechvermögen. Doch reicht das alles, einen Menschen als Terroristen zu überführen? Selbst in den USA, wo sie derzeit den Rechtsstaat für den Krieg gegen den Terrorismus umbauen, herrschen rechtsstaatliche Skrupel, die Wahrheitssuche Hunden anzuvertrauen. “Does the cold nose know?” ist der Titel einer kritischen Untersuchung des US-Rechtswissenschaftlers Andrew Taslitz, der fordert, die vierbeinigen Polizeifreunde aus den Gerichtssälen zu verbannen.
Wissenschaftler, die sich auf einem internationalen Expertentreffen in Los Angeles 1999 mit dem Thema beschäftigt hatten, distanzierten sich von dem Verfahren: Die Fehlerquote beim Hundebeweis sei viel zu hoch.
Im Namen des Volkes von Kalifornien weigerte sich schließlich der Court of Appeal 2003, den wegen Mordes angeklagten Jeffrey Mitchell nur deshalb zu verurteilen, weil der Spürhund Reilly meinte, den Geruch des Angeklagten an Patronenhülsen wiederzuerkennen, die am Tatort gefunden wurden. “Es fehlt jeder Beweis dafür, dass jede Person einen so einzigartigen Geruch hat, dass er zur Basis eines Geruchserkennungsverfahrens gemacht werden kann.”
Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der sich wissenschaftlich mit dem olfaktorischen Beweis beschäftigt hat, glaubt ebenfalls nicht an die Unfehlbarkeit der Tiere: “Dann kann man gleich die Richter durch schwanzwedelnde Hunde ersetzen.” Vor einem deutschen Obergericht – und vor ein solches käme auch ein Terror-Angeklagter aus Hamburg – würde der Schnüffelbeweis darum vermutlich nicht halten.
Unbeirrt hält Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) an seiner Hundeschule fest. Anfang April stellte er gleich zwei neue Spezialisten vor: Dr. Watson und Dr. Quincy – zwei Schweißhunde. Die sollen Gesuchte selbst auf belebtesten Plätzen finden. Mantrailing heißt das Verfahren, mit dem in den USA einst Bluthunde auf entlaufene Sklaven angesetzt wurden.
60.000 Euro lässt sich das Land die Ausbildung solcher Hunde kosten. Dr. Watson und Dr. Quincy sollen, so heißt es, nur Gutes tun – Alte suchen, die sich verirrt, oder Kinder, die sich verlaufen haben. Auch diese Spürhunde orientieren sich an abgestorbenen Hautschuppen, die andauernd vom Menschen abfallen, an Büschen und Bäumen kleben oder schlicht zu Boden fallen.
Genau diese Fähigkeit macht die beiden Neuen aber für wesentlich delikatere Zwecke einsetzbar. Hielte man Dr. Watson beispielsweise die Geruchskonserve des verdächtigen Hamburgers S. vor die Nase, würde er ihn auch in Menschenmengen aufspüren.
“Ein solcher Einsatz von Geruchsproben”, warnt der Frankfurter Strafverteidiger und ehemalige hessische Datenschutzbeauftragte Rainer Hamm, “wäre ohne Zweifel rechtswidrig.” Und die Ermittler sind bislang auch gehalten, Geruchsproben von Verdächtigen nach Abschluss des Strafverfahrens zu vernichten.
Die Anlage eines Geruchsregisters nach Stasi-Vorbild allerdings ist vom Gesetz nicht ausgeschlossen. Was für Fingerabdrücke gilt, kann auch für Geruchsspuren gelten. Fingerabdrücke Verdächtiger dürfen über Jahre gespeichert werden – bis sie eines Tages mal wieder gebraucht werden.
Damit Gerüche künftig gerichtsfest auch im Krieg gegen den Terror genutzt werden können, arbeiten US-Wissenschaftler nun daran, die umstrittene Hundemethode digital aufzurüsten. Das US-Verteidigungsministerium finanziert die Geruchserkennung über die Forschungsagentur Darpa – um einen Detektor zu entwickeln, der fremde Kämpfer riechen kann.
Im Schnüffelprojekt haben die Forscher aus Philadelphia bereits herausgefunden, dass der Geruch untrennbar mit dem genetischen Fingerabdruck und insbesondere mit dem Immunsystem zusammenhängt. Jeder Mensch habe einen “einzigartigen, individuellen Geruch”, so Gary Beauchamp, Direktor des Monell Center für Chemische Sinne, des Zentrums der Schnüffelforschung.
Menschen transportieren so viele Informationen in ihrer Dunstwolke herum, dass jeder Datenschützer blass würde. Man könne sogar “erkennen, wie alt jemand ist, welchen Geschlechts und welche Krankheiten er hat”, ist Beauchamps überzeugt: “Man braucht gewaltige Sprünge in der Technik, um Sensoren herzustellen, die dasselbe können. Aber daran wird massiv gearbeitet. Die Zeit dieser Technik ist gekommen.”
Der Vorteil gegenüber anderen biometrischen Verfahren: Verdächtige lassen sich aus der Distanz erkennen. Außerdem bleibt der Geruch noch lange in der Umgebung, obwohl die Person schon wieder weg ist. Ein von Osama Bin Laden getragener Kaftan könnte reichen, um den Gesuchten zu verraten.
Im Krieg gegen den Terror eröffnen sich ungeahnte Möglichkeiten: Gerüche, die digital zu erspüren sind, lassen sich auch digital speichern. Selbst ein konventionelles Geruchsregister aller Deutschen ließe sich digitalisieren und bei Bedarf mit jeder Ausdünstung im Lande abgleichen.
Bis dahin wird es zwar noch lange dauern, aber nichts spricht juristisch dagegen, die Riechröhrchen von Leuten wie dem Hamburger S. schon mal beiseitezulegen. So schnell, das hat schon die Stasi erforscht, verduftet der Geruch von Staatsfeinden nicht.
THOMAS DARNSTÄDT, MARKUS DEGGERICH, GUNTHER LATSCH, CORDULA MEYER und ANDREAS ULRICH
© DER SPIEGEL 21/2007
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