2007-05-21 

Politologe Grottian: Razzia bei G8-Gegnern war verfassungswidrig

Der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian hält die Razzia der Bundesanwaltschaft bei G8-Gegnern für verfassungswidrig. Die Durchsuchungsaktion sei «unangemessen» gewesen, sagte der Mitbegründer des Berliner Sozialforums am Montag in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft sei «dilettantisch und »desinformiert« vorgegangen. Grottian kritisierte bei der Vorstellung des »Grundrechte-Reports 2007«, dass außerparlamentarische Initiativen zunehmend »zu Staatsfeinden erklärt« würden.
Karlsruhe (ddp). Der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian hält die Razzia der Bundesanwaltschaft bei G8-Gegnern für verfassungswidrig. Die Durchsuchungsaktion sei «unangemessen» gewesen,
sagte der Mitbegründer des Berliner Sozialforums am Montag in Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft sei «dilettantisch und »desinformiert« vorgegangen. Grottian kritisierte bei der Vorstellung des »Grundrechte-Reports 2007«, dass außerparlamentarische Initiativen zunehmend »zu Staatsfeinden erklärt« würden. Es verwundere ihn nicht, dass die Bundesanwaltschaft bislang keine Erfolge der Durchsuchungsaktion vom 9. Mai vorweisen könne. »Eine organisierte Gewaltbereitschaft zum G8-Gipfel ist schlicht nicht vorhanden – von wenigen Personen abgesehen«, sagte Grottian und fügte hinzu: »Es fehlt eher an Radikalität.« Deshalb seien die Sicherheitsdienste nicht fündig geworden. Der frühere Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling plädierte generell dafür, dass die Polizei Betroffenen von rechtswidrigen Durchsuchungen einen »angemessenen Schadensersatz« von mehreren tausend Euro zahlen müsste. Dies wäre das wohl einzige wirksame Mittel, »den polizeilichen Übereifer« zu bremsen, sagte Kühling. Es reiche offenbar nicht aus, wenn das Verfassungsgericht nachträglich Durchsuchungsaktionen für rechtswidrig erkläre – wie dies 2006 mehrfach geschehen sei. Der von neun Bürgerrechtsorganisationen erarbeitete Grundrechte-Report erscheint seit 1997 jährlich und versteht sich als »alternativer Verfassungsschutzbericht". Darin werden Beeinträchtigungen von Grund- und Menschenrechten durch staatliche Gewalt kritisiert. ddp/dmu/ade