2007-05-20 

Aufruf zur finanziellen Unterstützung der Klage gegen das Verbot des Sternmarsches

Wie ihr bestimmt alle mitbekommen habt, wurde – abgestimmt auf die Allgemeinverfügung – der für den Donnerstag 7.Juni konzipierte Sternmarsch unter dem Motto „Den Protest nach Heiligendamm tragen!“ verboten. Gegen diesen Versuch die Proteste soweit zu verbannen, dass sie nicht mehr gehört werden, klagen wir als Sternmarschbündnis nun. (siehe auch Presseerklärung unten). Natürlich ist die Motivation für den Klageweg nicht die Hoffnung, dass deutsche Gerichte höchstrichterlich erlauben werden, die Abschlusskundgebung auf der Seebrücke von Heiligendamm abzuhalten. Mit Verweis auf das Brockdorf-Urteil, dass den Adressaten eines Protestes zu zumuten ist, dass sie den Protest wahrnehmen müssen, rechnen wir uns allerdings gute Chancen aus, dass diese „Was-stört-wird-verboten“-Strategie zumindest nicht vollständig durchkommen wird und es nicht bei einem Totalverbot bleiben kann.

Darüberhinaus kann eine Globalisierungsbewegung, als Bewegung der Bewegungen, ein solches Verbot nicht akzeptieren, da hier Verbotsmaßstäbe gesetzt werden, die sicherlich – sind sie einmal durchgesetzt – immer wieder auf unseren und anderen Protest angewendet werden würden.

Der Sternmarsch ist Teil der übergreifenden Choreographie gegen den G8. Beschlossen wurde die Durchführung dieser Demonstration auf der Aktionskonferenz in Rostock. Zudem hat die Klage gegen das Versammlungsverbot eine Bedeutung, die über das Ereignis G8 in Heiligendamm hinausreicht. Deshalb gehen wir davon aus, dass es Teil der politische Verantwortung der Gesamtbewegung sein muss, diesen Angriff auf die Versammlungsfreiheit zu beantworten.

Die Klage gegen das Verbotsverfahren wird Geld kosten, die Sternmarsch-AG alleine wird dies nicht schultern können. In Hannover wurde beschlossen, die Kosten in den Bereichen Großdemonstration, Camp, Medienzentrum und in Sachen Repression als Gesamtkosten des Widerstandes auf die gesamte Bewegung zu verteilen. Über eine Erweiterung in Richtung Gerichts- und Klagekosten ist dabei unseres Wissens bisher nicht gesprochen worden. Angesichts der Tatsache, dass die öffentliche Debatte um das Verbot des Sternmarsches momentan einer der Auslöser für die breite öffentliche G8-Debatte ist, bitten wir zum einen, die Kosten für dieses und mögliche weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Einschränkung des Demonstrationskonzepts für den Donnerstag als Teil der Gesamtkosten des Protestes zu betrachten und am Ende zu bedenken. Attac vermeldet im Zuge der Verbotsdiskussion ein erhöhtes Spendenaufkommen, vielleicht ist das bei anderen größeren und kleineren Organisationen auch so. Wir bitten daher auch einzelne Gruppen und Teile der Bewegung in nächster Zeit kleinere oder größere Geldmengen für die Klage zu spenden oder zu organisieren.

Mit solidarischen Grüßen

das Sternmarschbündnis

Spenden bitte auf folgendes Konto:
Kultur- und Sportclub schw-rot eV
Kontonummer: 8194623
Sparkasse Hanau
BLZ: 506 500 23
Verwendungszweck: Klage-Sternmarsch