2007-05-18
Dass die Bannmeile kommen würde, hatten die Gegner des G8-Gipfels von Heiligendamm geahnt. Dennoch protestieren sie völlig zu Recht gegen die nun verkündete, bis zu zehn Kilometer breite Zone, die Grundrechte aussperrt. Die G8-Gegner wurden von der Polizei lange hingehalten, die immer wieder dementierte, dass es eine ausgeweitete Bannmeile geben sollte. Nun wird die Zeit für eine juristische Auseinandersetzung knapp. Die Gerichte müssen im Eilverfahren entscheiden.
Die Bannmeile ist zudem in ihrer räumlichen und zeitlichen Ausdehnung unverhältnismäßig. Schon der bestehende Sicherheitszaun sorgt dafür, dass der Protest nicht bis zu den Staatschefs in ihrer Luxusfestung durchdringen kann. Und wozu ist ein totales Versammlungsverbot gleich für eine ganze Woche gut – außer dass die Spannungen noch weiter angeheizt werden?
Auch grundsätzlich ist die Bannmeile nicht in Ordnung. Die Verfassungsrichter haben in ihrem “Brokdorf-Beschluss” festgehalten, dass Versammlungen unter freiem Himmel, wie es so schön im Grundgesetz heißt, ein hohes demokratisches Gut sind, “das insbesondere in repräsentativen Demokratien geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren”. Bei Veranstaltungen wie den G8-Gipfeln, wo der Ausnahmezustand zur Routine geworden ist, sollte dieses hohe Gut besonders wichtig sein. Hans-Hermann Kotte
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