2007-05-16
Rostock (epd). Die am Dienstagabend von der Polizei erlassene Bannmeile im Umfeld des G-8-Gipfelortes Heiligendamm hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während Protestgruppen und die Linkspartei die Beschränkungen des Demonstrationsrechts scharf kritisierten, verteidigte der Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, August Hanning, die “Allgemeinverfügung”. “Wir haben als Gastgeber die Pflicht, dass wir alles tun, um unsere Gäste zu schützen”, sagte er am Mittwoch im ARD-Morgenmagazin.
Dem Erlass zufolge sind während des Weltwirtschaftsgipfels im Umkreis des Tagungsortes an der mecklenburgischen Ostseeküste zehn Tage lang Demonstrationen verboten. Auch 200 Meter vor dem bereits fertiggestellten, zwölf Kilometer langen Sicherheitszaun rund um Heiligendamm wurden für den Zeitraum vom 30. Mai bis 8. Juni alle öffentlichen Versammlungen untersagt. Vom 2. bis 8. Juni gilt dies auch für den Flughafen Rostock-Laage. Das G-8-Treffen der Regierungs- und Staatschefs der acht führenden Wirtschaftsnationen ist vom 6. bis 8. Juni angesetzt.
“Wir wissen von Aktionen, die zumindest gefährdenden Charakter haben”, erklärte Hanning. Es werde jedoch auch dafür gesorgt, “dass Versammlungen stattfinden können, die den Gipfel und bestimmte Aspekte der Globalisierung kritisieren”, betonte der Staatssekretär.
Unter Hinweis auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage bestritt dagegen die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfaktion Linkspartei/PDS, Ulla Jelpke, die Angaben Hannings. Konkrete Erkenntnisse über Anschläge lägen nicht vor. Daher sei das Versammlungsverbot eine undemokratische Willkürhandlung nach dem Vorbild der “Operation Schutzwall”beim letzten G-8-Gipfel im russischen St. Petersburg.
Die Organisation Gipfelsoli warf der Polizei vor, auf Zeit gespielt
und die Verfügung lange herausgezögert zu haben. Monatelang sei gesagt worden, es solle “keine Bannmeile”geben. “Alle Anmelder von Demonstrationen wurden monatelang getäuscht”, so die Kritik am Sonderstab der Polizei “Kavala”.
Als “schweren Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”, bezeichnete auch die Kampagne Block G8 den Erlass. Die Begründungen der Polizei seien “dürftig, fehlerhaft und demagogisch”, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. So sei die Behauptung, nur durch ein großräumiges Versammlungsverbot Rettungswege freihalten zu können, “offensichtlich vorgeschoben und unglaubwürdig”. Die “gezielte Vermischung”der angekündigten Blockaden mit angeblich drohenden Gewalttaten sei “demagogisch”.
Zur Begründung für ihren Erlass führte die Polizei an, globalisierungskritische Kreise hätten wiederholt öffentlich dazu aufgerufen, “den G8-Gipfel real und effektiv zu blockieren und von seiner Infrastruktur abzuschneiden”. Alle bislang angemeldeten Versammlungen würden nun auf Grundlage der Allgemeinverfügung geprüft. Die Versammlungsbehörde gehe davon aus, dass die Protestszene ihrem Anliegen dennoch durch Demonstrationen beispielsweise in Bad Doberan und im Stadtgebiet von Rostock “ausreichend Ausdruck verleihen”könne.
Zu den unterschiedlichen Protestaktionen gegen das G-8-Treffen werden im Raum Rostock mehrere Zehntausend Menschen erwartet. Bereits am 2. Juni soll es eine Protestdemonstration mit schätzungsweise 100.000 Teilnehmern geben.