2007-05-15 

G8: BAO Kavala erläßt morgen Allgemeinverfügung

Pressemitteilung Gipfelsoli Infogruppe

15. Mai 2007

Die Polizeibehörde “Kavala” wird nach eigenen Angaben morgen eine sogenannte “Allgemeinverfügung” erlassen. Dies wurde 2 Anmelderinnen gestern und heute telefonisch und schriftlich mitgeteilt. Zuvor hatte “Kavala” eine solche Einschränkung des Demonstrationsrechts stets dementiert. Auch auf der Webseite von “Kavala” wurde monatelang gesagt, es solle “keine Bannmeilen” geben.

“Es ist geplant, ein Gebiet vor dem Sperrzaun sowie das Straßennetz um Heiligendamm für den fraglichen Zeitraum mit einem allgemeinen Versammlungsverbot zu belegen”, schreibt “Kavala”.

Die Verfügung wird vermutlich von Christiane Röttgers unterzeichnet. Röttgers ist Mitarbeiterin des Regierungspräsidiums in Lüneburg und dort Spezialistin für Allgemeinverfügungen beim Castor-Transport. Sie wurde als Leiterin der Versammlungsbehörde zu “Kavala” beordert. Dort soll sie die Einschränkung des Demonstrationsrechts auch in Heiligendamm umsetzen.

“Kavala” hat den Erlaß der Verfügung lange herausgezögert. Auch diese Praxis ist aus dem Wendland bekannt.

“Die Polizei spielt auf Zeit. Damit wird der juristische Klageweg beschnitten”, kritisieren Demonstranten.

“Alle Anmelder von Demonstrationen wurden monatelang getäuscht”, wirft die “Gipfelsoli Infogruppe” dem Sonderstab “BAO Kavala” vor. Monatelang hatte die Versammlungsbehörde “Kavala” nicht auf die zahlreichen Anmeldungen reagiert.

Betroffen von der Allgemeinverfügung sind vor allem der geplante Sternmarsch am 7. Juni sowie mehrere kleinere Kundgebungen am Zaun in Heiligendamm.

Gipfelgegner haben angekündigt, zügig Widerspruch beim Verwaltungsgericht einzulegen. Der Weg durch die Instanzen ist beabsichtigt. Das Recht darauf, am Adressat des Protestes zu demonstrieren, ist vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden. Am bekanntesten ist hierzu das “Brokdorf-Urteil” von 1985.

[Gipfelsoli Infogruppe]