2007-05-10
Komitee für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln, Tel.: 0221 - 97269 -30, Fax: - 31
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Köln, 10. Mai 2007
Pressemitteilung
Die Kriminalisierung der KritikerInnen der von den G8-Repräsentanten und wenigen Repräsentantinnen betriebenen Globalisierung hat schon früh begonnen - und hat System. Deshalb warnen sowohl die OrganisatorInnen des Protestes rund um Heiligendamm als auch weitere bürgerrechtlich engagierte Organisationen schon seit Wochen und Monaten vor der staatlichen Kriminalisierung des Protestes und einer inszenierten Gewaltdebatte.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie kündigte zu Beginn dieses Jahres an, das politische und polizeiliche Vorgehen angesichts der zu erwartenden Proteste zu beobachten und die Demonstrationen beobachtend zu begleiten. Unsere langjährigen Erfahrungen mit demonstrativen Großereignissen ließen uns befürchten, dass erneut der politisch-polizeilich-geheim-dienstliche Umgang mit den Protesten grundrechtswidrig verlaufen würde.
Die Hausdurchsuchungen, die Mittwoch, 9.10.2007, in einer polizeilichen Großaktion bei einem Teil der Organisatoren des globalisierungskritischen Protestes durchgeführt wurden, setzen einen ersten Höhepunkt unverhältnismäßiger staatlicher Repression. Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden auf diese Weise massiv verletzt, der bundesrepublikanischen Demokratie wurde schwerer Schaden zugefügt.
Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz betreiben diese "Warnung" vor terroristischen Straftaten und zugleich vor der Gewalt eines Teils der GlobalisierungskritikerInnen von Anfang an. Auf der einen Seite wird zugegeben, dass keine konkreten Hinweise auf die Planung von (internationalen) Terrorakten vorliegen. Auf der anderen Seite sollen einige Brandanschläge und Ähnliches zur Konstruktion einer terroristischen Vereinigung herhalten. Diese Taten, die den Staat oder eine internationale Organisation sicherlich nicht "erheblich schädige" können, erfüllen jedoch nicht die Voraussetzungen des § 129a StGB. Somit ist die Grundlage für die Anwendung der erweiterten Ermittlungsbefugnisse aus diesem Paragraphen noch nicht einmal gegeben - eines Paragraphen, der grundrechtswidrig die Strafbarkeit vor potentielle Handlungen vorverlagert. Die Grund- und Menschenrechte der von den Hausdurchsuchungen Betroffenen, auch derjenigen, deren Daten auf diese Weise in die Hände der Ordnungsmacht geraten sind, wurden jedoch ganz real und massiv verletzt. Alle Erfahrungen zeigen, dass solchen Ermittlungen nach §129 a in den allermeisten Fällen keine Anklagen folgen.
Schon vor der Sicherheitskonferenz im Februar 2007 sind in München linke Projekte, Betriebe und Privatwohnungen durchsucht worden. Auch hier mussten schon Aufrufe zur Blockade des Flughafens Rostock-Lage im Kontext des G8-Treffens zur Legitimation herhalten. Der Aufruf zu einer friedlichen Sitzblockaden wurde damals zu einem Aufruf zur Stürmung des Flughafens, somit zu einem Aufruf zu Straftaten, polizeilich und auch amtsrichterlich uminterpretiert. Das Landgericht München konnte nur im Nachhinein feststellen, dass diese Hausdurchsuchungen rechtswidrig waren. Die Polizei hatte jedoch zunächst eine Menge Daten über diejenigen gesammelt und ausgewertet, die die Proteste gegen die Sicherheitskonferenz in München organisierten.
Die Warnungen vor gewaltbereiten Demonstrierenden wie auch die mit den Hausdurchsuchungen manifestierte Kriminalisierung des Protestes insgesamt zerstören das Vertrauen in die Möglichkeiten eines konsequenten bürgerlichen Protestes. Schon im "Kavala-Report" (Ausgabe 1/2007) - dem "Magazin der BAO (Besondere Aufbauorganisation) Kavala zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm" - werden in der Beschreibung des Protestes der GlobalisierungskritikerInnen Blockadeaktionen mit Sachbeschädigungen bis hin zu Brandstiftungen gleichgesetzt. Über die Protestverläufe in Seattle und Genua wird berichtet, ohne die massive direkte und strukturelle Gewalt der Polizei auch nur zu erwähnen. Immerhin ist die Polizei wegen einem rechtswidrigen Polizeikessel in Seattle zu Schadenersatz verurteilt worden und können die Schilderungen der polizeilichen Gewalttaten in der Diaz-Schule von Genua jeden Demokraten nur erschaudern lassen, nicht zu schweigen von dem belegten Versuch Indizien zu schmuggeln.
Wer nur in Sonntagsreden tönt, der friedliche Protest würde toleriert und wäre "von den Sicherheitsmaßnahmen nicht berührt" (BKA-Präsident Ziercke), den Protest aber zugleich kriminalisiert, hat das vom Bundesverfassungsgericht weit ausgelegte Recht auf Versammlungsfreiheit, an den von den Bürgern und Bürgerinnen selbst zu wählenden Orten, nicht verstanden. Versammlungen "enthalten ein Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie, das geeignet ist, den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren". (Brokdorf-Beschluss) Die zu gewährende Sicherheit der G8-PolitikerInnen kann nicht bedeuten, sie vor der Kritik der Bürger und Bürgerinnen zu "schützen". Das stellte die Demokratie auf den Kopf.
Mit Überwachungen, Durchsuchungen, Meldeauflagen, Einreiseverboten, Demonstrationen verbietenden Allgemeinverfügungen werden Formen struktureller staatlicher Gewalt sichtbar. Die Bürger und Bürgerinnen können wir nur aufrufen, sich nicht von ihrem Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit abhalten zu lassen. Grundrechte kann man nur schützen und verteidigen, indem man sie in Anspruch nimmt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wird mit ca. 25 Demobeobachtern und -beobachterinnen ab dem 2. Juni 2007 rund um Rostock und Heiligendamm zugegen sein und das Vorgehen beobachten - zum Schutz der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit.
gez. Elke Steven
Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 - 11, 50670 Köln
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