Hausdurchsuchung wg G8-Blockadeaufruf

Am Morgen des 16.8.2007 fand eine Hausdurchsuchung bei einem Bonner Atomkraftgegner statt, der Inhaber und technischer Administrator der Internetadresse www.antiatombonn.de ist. Hierbei wurde als zusätzliche Schikane der Computer des Betroffenen beschlagnahmt, anstatt sich mit dem technisch problemlos möglichen Kopieren der fraglichen Daten zu begnügen. Die Seite antiatombonn.de gehört der AntiAtom-Gruppe Bonn, die mit zu den Massenblockaden des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm mobilisiert hat. Absurder Vorwurf: Aufforderung zu Straftaten wegen der Dokumentation des Aktionskonzeots von Block G8.

Auf Anordnung der Richterin Vera von Schnakenburg (Amtsgericht Bonn), führte die Abteilung Staatsschutz der Bonner Kriminalpolizei am 16. August 2007 zwischen 06.50 Uhr und 07.50 Uhr eine Hausdurchsuchung bei einem Bonner Atomkraftgegner durch, der technischer Administrator der Internetadresse www.antiatombonn.de ist.

Die Beamten durchsuchten seine Wohnung, um die Urheberschaft des auf die Internetseite www.antiatombonn.de eingestellten Artikels "Bonn goes G8: Bewegen, blockieren, bleiben" zu ermitteln. Vor Ort wurden Unterlagen des Betroffenen gesichtet und - obwohl der Tatvorwurf dabei nicht belegt werden konnte - schließlich seine komplette EDV-Ausstattung beschlagnahmt. Bei dem zitierten Artikel handelt es sich um eine inzwischen veraltete Ankündigung der Anti-Atom-Gruppe Bonn, an den gewaltfreien Blockaden des bundesweiten Bündnisses "Block G8" teilzunehmen. Die Anti-Atom-Gruppe Bonn hatte im Mai 2007 unter anderem mit einem öffentlichen Training in gewaltfreier Aktion im Bonner Hofgarten gegen den G8-Gipfel mobilisiert. Inzwischen hat der Betroffenen über seinen rechtsanwalt Beschwerde gegen den Durchsuchsbeschluss eingelegt und beantragt, die Maßnahme für rechtswidrig zu erklären. Mit einigen Tagen Verzögerung läuft nun auch die bundesweite Solidairisierung an. Der Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hat gemeinsam mit attac eine Pressemitteilung herausgegeben. Ebenso ein lokales Bonner Bündnis (AntiAtom-Gruppe, attac Bonn, Netzwerk Friedenskooperative) sowie die Kampagne Block G8.

In dem Artikel, auf den sich der Durchsuchungsbeschluss bezieht, wird das Aktionskonzept von Block G8 dokumentiert. Darin heißt es unter anderem: “Unser Ziel ist zu blockieren, d.h. wir werden Polizeiabsperrungen überwinden, sie wegdrücken, sie umgehen oder geschickt durch sie hindurchfließen. Wir lassen uns nicht stoppen, bleiben nicht stehen und steigen nicht auf mögliche Eskalationstrategien der Polizei ein.“ Hieraus konstruiert die Bonner Staatsanwaltschaft nun einen „Aufruf zu Straftaten“, nämlich zum „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etwa durch gewaltsames Wegdrücken“.

Anfang Juni hatten über 12.000 Menschen die Straßen zum Tagungsort der G8 während der Gipfeltage durchgängig blockiert. Mit der Fünf-Finger-Taktik haben sie die Polizei geschickt ausmanövriert und das weiträumige Demonstrationsverbot ad absurdum geführt. Bilder eines vielfältigen Zivilen Ungehorsams gingen um die Welt und setzten der Machtsymbolik der G8 ein Zeichen des Widerstands gegen die herrschende Weltordnung entgegen. Die Gewalt ging dabei ausschließlich von der Polizei aus. Sie hat durch rücksichtslosen Wasserwerfer- und Reizgaseinsatz viele Menschen teilweise erheblich verletzt. Dagegen sind die Blockierenden, wie zuvor in hunderten von Aktionstrainings geübt, auf die Eskalation durch die Polizei nicht eingestiegen.

Vor dem Hintergrund der realen Ereignisse von Heiligendamm ist der Vorwurf gegen die Bonner AntiAtom-Gruppe haltlos und absurd. Staat, Polizei und Justiz zeigen sich einmal mehr als schlechter Verlierer, die auf widerständige Bewegungen nur eine Antwort kennen: Ausforschung und Einschüchterung – und seien die juristischen Gründe hierfür auch noch so an den Haaren herbeigezogen. Die Bonner Durchsuchung ist dabei im Zusammenhang mit zahlreichen weiteren Hausdurchsuchungen und Terrorismusvorwürfen gegen GipfelgegnerInnen zu sehen. Alle, die von staatlicher Repression betroffen sind – ob im Rahmen der aktuellen § 129a-Verfahren oder durch die Hausdurchsuchung in Bonn - haben einen Anspruch auf unsere Solidarität. Die kampagne Block G8 fordert die Einstellung aller Verfahren, die sofortige Freilassung der vier in Brandenburg bzw. Berlin Festgenommenen und die Abschaffung des Gesinnungsparagrafen 129a.

Die Rechtshilfekosten und die Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Bonner Gruppe werden gemeinsam getragen. Niemand wird mit den rechtlichen und finanziellen Folgen allein gelassen, erklärte Block G8.

Spenden mit dem Vermerk „Solidarität Bonn“ auf das Konto von Block G8, Konto 400 8700 801, GLS Gemeinschaftsbank, BLZ 430 609 67 werden an die Bonner Betroffenen weitergeleitet.

Weitere Infos:
http://www.antiatombonn.de
http://block-g8.org

Kontakt:
blockade [at] g8-2007.de
kontakt [at] antiatombonn.de