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Auch in der Ortenau kam es im Vorfeld des diesjährigen G8 Gipfels in Heiligendamm zu Repression gegen politisch aktive Menschen.
So versuchten Beamte der Abteilung Staatsschutz der Kriminalpolizei Offenburg wenige Tage vor Beginn des Gipfels mehrfach Kontakt mit einer Person, die in linksradikalen Zusammenhängen aktiv ist, aufzunehmen.
Bei der Mutter des Betroffenen meldete sich ein Herr Bellemann telefonisch und wollte wissen, ob ihr Sohn vorhabe nach Heiligendamm zu fahren. Er erwähnte auch, dass ihr Sohn in der Limo Kartei registriert sei und dass er mit einem Kollegen am Vorabend schon versucht habe diesen persönlich anzutreffen.
Nach der Bestätigung des Reiseverbots gegen einen G8-Gegner ist dessen Anwalt bereit, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. VON C. RATH UND D. SCHULZ
Die Polizei darf vermeintlich gewalttätige Demonstranten mit Meldeauflagen an der Ausreise zu Kundgebungen im Ausland hindern. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Klage des heute 27 Jahre alten Fabian K. aus Berlin wurde damit auch in der Revision abgelehnt.
Der damalige Abiturient K. musste sich im Sommer 2001 für die Zeit des G 8-Gipfels im italienischen Genua täglich bei der Berliner Polizei melden, damit er nicht an Protesten in Italien teilnehmen konnte. Die Polizei stufte ihn als potenziellen Gewaltäter ein, weil er bereits mehrfach als militanter Linksextremist aufgefallen sei.
Dabei war er allerdings nur zweimal verurteilt worden und auch das waren eher Lappalien, die mit jeweils 20 Stunden Arbeitsauflagen nach Jugendrecht geahndet wurden. Unter anderem hatte K. ein Kriegerdenkmal mit Graffiti besprüht. Die Gefahrenprognose der Polizei war in der Leipziger Revisionsinstanz allerdings nicht mehr Thema.
Hier hatte sein Anwalt Sönke Hilbrans gerügt, dass die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin, gar nicht geprüft hatte, ob K.’s Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde. Das OVG hatte dies abgelehnt, weil nur die Teilnahme an friedlichen Demonstrationen vom Grundgesetz geschützt sei.
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Die Polizei darf Bürger an der Teilnahme an Demonstrationen im Ausland hindern, wenn anzunehmen ist, dass sie dort Straftaten begehen. Eine Meldeauflage ist dafür eine angemessene Maßnahme. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Berlin - Während des G-8-Gipfels in Heiligendamm war es immer wieder Thema: Wie weit darf die Polizei gehen, um gewaltsame Auseinandersetzungen bei Demonstrationen zu verhindern? Um diese Frage ging es auch im Bundesverwaltungsgericht. Das Gericht hatte zu klären, ob eine Landespolizeibehörde berechtigt ist, die Teilnahme an einer Demonstration im Ausland zu unterbinden und so die Freizügigkeit und Ausreisefreiheit einzuschränken. Beide Rechte sind im Pass- und Personalausweisgesetz geregelt.
Das Gericht entschied: Die Maßnahme der Polizei war rechtens. Damit wurde die Revision des Klägers zurückgewiesen. Geklagt hatte der Berliner Fabian K., heute 27 Jahre alt. Die Berliner Innenverwaltung hatte ihm 2001 untersagt, zum G-8-Gipfel nach Genua zu fahren. Er musste sich eine Woche lang täglich auf der zuständigen Polizeiwache melden. Ähnliche Auflagen erhielten damals 15 andere Berliner und bundesweit 81 Bürger.
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Deutsche Behörden verweigerten einem schwedischen Juristen wegen eines Piratbyrån-T-Shirts die Teilnahme am alternativen G8-Gipfel
Bekanntlich ging es auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm neben dem Klima- auch um den Markenschutz. Während entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz nur “ernsthaft in Erwägung” gezogen werden sollen, so bekräftigten die Mitgliedstaaten dagegen in einer gemeinsamen Erklärung “nachdrücklich” ihr Bekenntnis zur Bekämpfung von Piraterie und Fälschungen. Wie es der Zufall so will, wurde kurz zuvor in Rostock einem Teilnehmer des Alternativ-Gipfels die Einreise aus Schweden verweigert – aufgrund eines T-Shirts mit Piratenlogo.
Source: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25481/1.html weiter...Am 04.06.07 gegen 6:30 morgens ist der Autobus, der die Aktivisten beförderte, die teilnehmen wollten an friedlichen Protest gegen die Politik der Staaten der Gruppe G8 in Rostock (Deutschland ) an der Grenze am Übergang Kołbaskowo - Pomellen zwecks gründlicher Kontrolle angehalten worden. 18 Personen, unter ihnen 12 Mitgliedern und den Sympathisanten des Vereines „Lepszy Świat”, 2 Aktivisten der Neuen Linken, 2 Jungen Sozialisten und 2 Mitgliedern des Komitees der „Freie Kaukasus“/FA hat man nach 7 Stunden Aufenthalt an der Grenzübergangsstelle , die Einreise nach Deutschland verweigert- Begründung solcher Entscheidung war der Besitz durch diese Personen von Gasmasken und der Stöcken für Flaggen von „dem harten Holz”. Die Begründung galt als solche für alle Aktivisten, trotz dass ein Teil der Personen nur Schwimmbrillen bei sich hatte oder andere Sparbüchsen, die zum Sammeln von Spenden für die Hilfe von Opfer des Konfliktes in Tschetschenien dienen sollten. Alle diese Gegenstände, unter denen es keine Gegenstände zum Angreifen gab, sind zusammen mit ihren Eigentümer als „Bedrohung lebenswichtiger Belange und Sicherheiten des deutschen Volkes” deklariert worden. Flaggen (mit den Stöcken…) sind dann doch mit dem Bus mit etwa 27 mit Personen weiter gefahren, sie wurden durchgelassen über die Grenze nach Rostock.
weiter...Betr. Aufhalten und die Ausweisungen von Aktivisten des Vereines „Lepszy Świat” („Eine Bessere Welt”)
aus Deutschland
Wir erklären, dass der Verein „Lepszy Świat” sich entschieden von aggressiven Methoden der Proteste durch radikale Gruppen in der Art „des schwarzen Blockes” distanziert. Unsere Gegenwart in Rostock bezweckte einen ausschließlich friedlichen Protest und die Blockade der Beratung des Gipfels der Gruppe der G-8, deren barbarische Politik verantwortlich ist für Kriege, Hunger, soziale Unterdrückung und den Raubbau von Ressourcen der Drittwelt-Staaten, für die Menschenrechtsverletzung, das Unterstützen autoritärer Regime und die Demontage der Sozialrechte, Arbeitnehmerrechte, ökologischer Rechte und Rechte der Konsumenten in der ganzen Welt.
München (ddp-bay). Die wegen des G8-Gipfels wieder eingeführten Kontrollen an der Grenze nach Österreich haben nach Angaben der Polizei zur Aufklärung einer ganzen Reihe von Straftaten geführt. Insgesamt schrieben die oberbayerischen Beamten 60 Strafanzeigen,
wie das Polizeipräsidium am Montag mitteilte. Dabei ging es um Drogendelikte, Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz, Alkohol und Drogen am Steuer, Fahren ohne Führerschein und ausländerrechtliche Verstöße. Im direkten Zusammenhang mit dem G8-Gipfel wurden aber nur zwei Italiener in Gewahrsam genommen. Die beiden waren nach Angaben der Polizei bereits zuvor einschlägig in Erscheinung getreten und der Hausbesetzerszene zuzuordnen. Insgesamt wurden vom 25. Mai bis zum 9. Juni die Personalien von mehr als 7000 Reisenden überprüft. Die rund 350 Beamten kontrollierten 2600 Autos, 42 Reisebusse und 38 Züge. ddp/ume/muc
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Rostock (dpa) – Während des G8-Gipfels in Heiligendamm hat die
Bundespolizei 67 Personen die Einreise nach Deutschland verweigert.
Wie Beamten am Samstag mitteilten, handelte es sich dabei um Dänen,
Schweden, Finnen, Briten, Isländer, Norweger und Polen. Sie seien
vermutlich gewaltbereit gewesen.
Berlin (dpa) – Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat
eine positive Bilanz des Polizeieinsatzes rund um den G8-Gipfel in
Heiligendamm gezogen und den Beamten für deren Einsatz gedankt. Die
zeitweise rund 17 000 Polizisten aus Bund und Ländern hätten die
Sicherheit der Staatsgäste und einen ruhigen und ungestörten Ablauf
des Gipfels in entspannter Atmosphäre gesichert, erklärte Schäuble
zum Abschluss am Freitag. «Allen Einsatzkräften, die während der
Gipfelveranstaltung und auch zuvor mit hohem Engagement bis an ihre
Belastungsgrenzen gefordert waren, gilt mein herzlicher Dank.» Den
verletzten Beamten wünschte Schäuble dabei eine schnelle Genesung.
An den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten des Schengener
Abkommens wurden laut Ministerium vor und während des Gipfels rund
850 000 Menschen kontrolliert. 155 davon wurden zurückgewiesen, zudem
wurden 57 mit Haftbefehl gesuchte Menschen festgenommen. Bei
intensiveren Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen wurden den
Angaben zufolge 401 Menschen zurückgewiesen.
Verdächtige werden an den Grenzen wieder überprüft
Rostock (mano) • Drei Dänen, eine Britin sowie zwei Norweger sind am Dienstag am Fährhafen von der Bundespolizei zurückgewiesen worden. Bei der Kontrolle der Personen haben Beamte der Bundespolizei im Gepäck der Reisenden verdächtige Gegenstände gefunden. „Es handelt sich dabei für Autonome und Gewalttäter szenetypische Utensilien wie beispielsweise schwarze Kapuzen-Shirts und Vermummungsgegenstände“, erklärt Sprecher Achim B.
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