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 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”. Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ‘07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
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2008-06-20

Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht: Demo-Anmelder verurteilt

Karlsruhe, 19.6.2008 – Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai

Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto “Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten”, er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Schuldlos schuldig

Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer “friedlichen Demo”. Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten.

Obwohl mehrere Zeugen sogar einen hohen Einsatz des Angeklagten bestätigten, schloß sich der Richter den Aussagen der Polizeizeugen an, denen das Engagement des Angeklagten gegen Auflagenverstöße nicht ausreichte. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das Engagement des Anmelders zu beurteilen; hier wird der Bock zum Gärtner gemacht.

Die Verurteilung trotz unsicherer Beweislage begründete der Richter mit dem Spruch “wer bestellt muß auch bezahlen”.

Fragwürdiges Rechtsverständnis

Mit konkreten Vorwürfen befaßte sich Richter Neuberth weniger. Statt dessen monierte er die heutigen Protestformen. Allein die Tatsache, daß der Angeklagte gegen die teilweise rechtswidrigen Auflagen Widerspruch einlegte, wertete er als Beleg dafür, daß dieser die Auflagen ablehne und somit Verstöße billigend in Kauf nähme. Richter Neuberth leitete die Schuld des Angeklagten daraus ab, daß dieser seine Rechte in Anspruch nahm. Das ebenfalls rechtswidrige Abfilmen der Demonstration von Beginn an erklärte er für rechtens aufgrund der Annahme, daß nicht angekündigt werde, wann Auflagenverstöße stattfinden würden.

Statt einer Urteilsbegründung salbaderte er über die schlechte Demonstrationskultur und gab den ZuhörerInnen einen Einblick in sein politisches Weltbild. Man sei hierzulande doch viel besser gestellt als in anderen Ländern – “da muß man gar nicht nach Moskau oder Peking blicken”. Danke Herr Richter!

Grundrecht abgestraft

Nach der Verurteilung gerät das Demonstrationsrecht – zumindest im Einzugsgebiet der Karlsruher Staatsanwaltschaft – aus den Fugen. Mit dem heutigen Entscheid sind Versammlungen in Zukunft vom Wohlwollen der Ordnungsbehörden abhängig. Wie sollte ein Anmelder in einer großen Demonstration für alle einzelnen DemoteilnehmerInnen bürgen können?!

Es war ein politischer Prozeß, in dem die Fakten in den Hintergrund gerieten. Das fragwürdige Prinzip “Einer haftet für Andere” ist damit vorerst richterlich durchgesetzt.

Trotz direkter Nachbarschaft scheinen die Grundsatzurteile des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsrecht nicht bis in die Amtsstuben des Amtsgerichts vorgedrungen zu sein.

Kampagne 19. Mai

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess: http://www.kampagne19mai.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse kampagne19mai@querfunk.de oder an Tel. 01577-2617481

Source: email