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 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”.
    Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ’07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
2007-06-21

junge welt: Prügeln, foltern etc.

Welche Menschenwürde? Nicht nur die Polizeigewalt in Rostock gefährdet das Grundgesetz
Von Edeltraut Felfe

Am zweiten Juni kreiste über dem Rostocker Stadthafen während der Kundgebung der etwa 80000 Demonstranten gegen die G-8-Politik ein Hubschrauber, so daß ich die Redner auf der Tribüne nur teilweise verstehen konnte. Etwas später heulten Polizei- und Feuerwehrsirenen, ein paar Meter von uns am Straßenrand stieg eine schwarze Rauchwolke auf, und dann traten Wasserwerfer in Aktion, nicht auf den Brandherd gerichtet, sondern auf die Kundgebungsteilnehmer in der Nähe der Tribüne.

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2007-06-14

telepolis: Kampf um das Recht

Michael Plöse 14.06.2007
Polizeilicher Notstand in Heiligendamm: Warum Protestkultur ohne Rechtskultur nicht auskommt

Es war ein historisches Unternehmen: Erstmals in der Geschichte der G8-Gipfel konnte sich die Protestbewegung auf ein gut organisiertes internationales Team von Anwältinnen und Anwälten verlassen. Während die G8-Kritiker kämpferisch und farbenfroh mit ihren Demonstrationen, Veranstaltungen und Aktionen für die [extern] globalen Rechte aller Menschen stritten und ihren Protest gegen ungleiche Ressourcenverteilung und die Armut auf der Welt vor den Wohlstandsangstzaun um Heiligendamm trugen, bemühten sich die [extern] Legal Teams und der [extern] Anwaltliche Notdienst darum, auch in Zeiten des "polizeilichen Notstands" rechtsstaatliche Standards zu verteidigen.

Juristisches Geschick und groteske Genauigkeit war in diesen Tagen wenigstens ebenso erforderlich wie steinharte Nerven und viel Beharrlichkeit. Die Aufgaben der Legal Teams waren vielfältig: Angemeldete Demonstrationen mussten gegen die Sicherheitsbedenken der Polizei vor den Gerichten erstritten, die Rechte von Beschuldigten oder in polizeiliches Gewahrsam verbrachten Demonstranten verteidigt, an der Seite der Organisatoren die Demos am Laufen gehalten und Übergriffe dokumentiert werden. Rund um die Uhr waren über 100 Anwälte im Einsatz. Dabei gingen sie nicht nur in den Instanzenzügen bis an die Grenzen des Möglichen. Am Montag zogen der [extern] Republikanische Anwältinnen und Anwaltverein (RAV) und die Strafverteidigervereinigung Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Pressekonferenz Resümee.

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2007-06-14

Drohungen der Kreispolizei Recklinghausen

Kreispolizei Recklinghausen bedroht Umweltschützer auch nach G8!

Weitere Drohungen der Kreispolizei Recklinghausen. Zunächst flatterten zwei Umweltschützern Vorladungen zum Ermittlungsverfahren + Erkennungsdienstliche Behandlung (wegen des Vorwurfes einer "Nötigung") ins Haus. Wer hier allerdings wann, wen und wie genötigt haben soll konnte die Kreispolizei bis heute nicht darstellen. Wir vermuten das die Kreispolizei sich vom e.on Konzern benutzen lässt. Die Äußerungen der Kreispolizei gegenüber der Presse werden derweil immer widersprüchlicher. (www.waltroper-zeitung.de)

Einen Tag vor unserer Abfahrt zum G8-Gipfel nach Heiligendamm meldete sich ein bisher namenloser Polizist der Kreispolizei Recklinghausen telefonisch bei einem Umweltaktivisten, und drohte, für den Fall das MegA sich an den Protesten gegen den G8 beteilige, mit massiven polizeilichen Maßnahmen. Angedroht wurden u.a. Aufenthaltsverbote und Festnahmen von Umweltschützern. Weiter wurde versucht Details, wie Anzahl der beteiligten Personen und zur Route zum G8 Protest in Erfahtrung zu bringen.

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2007-06-08

Demoverbot am 4. Juni in Rostock

Am 04. Juni 2007 fand im Rahmen der Gipfelproteste in Rostock der Migrationsaktionstag statt. Verschiedene Aktionen machten auf die Situation von MigratInnen aufmerksam. Es fand eine Kundgebung in Rostock-Lichtenhagen statt, die Ausländerbehörde wurde blockiert, ein Lidl-Supermarkt wurde besucht und auf dem Uniplatz fand eine Dauerkundgebung statt mit Videoinstallationen etc. Und dann gab es noch eine Demo mit über 10.000 Menschen, die nicht weit kam. Sie wurde einfach für verboten erklärt. Hierzu eine Stellungnahme.

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2007-06-07

Eilmeldung: Staat fürchtet Picnic

World, Peace & Dance Bündnis untersagt

Breaking News:
German state fears picnic – World, Peace & Dance Alliance banned

Nachdem heute schwerbewaffnete Personen das Camp in Rostock bedrängt
haben und alleine eine Hundertschaft sich im Hedonisten Barrio
aufgestellt hat, nachdem ein Schreiben des Polizeipräsidiums Rostock
eingegangen ist und das Picnic verbietet, aus Angst es könnte die
Sicherheitslage gefährden, nachdem die Justiz in bester Zusammenarbeit
mit der Staatsgewalt jegliche Demonstration in einem Sicherheitsabstand
um den Sicherheitsabstand um den Hochsicherheitszaun als Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit eingestuft hat und zur Sicherheit deshalb
jegliche verfassungsrechtliche Bedenken umgeht, muß die HI leider die
traurige Nachricht verkünden, das unsere Verbündete, die “World, Peace &
Dance Alliance”, ihre “Beach Protest Afterparty” am Donnerstag leider
absagen muß.

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2007-06-05

G-8-Demos: Karlsruhe weist Eilanträge ab

AP/ Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Gipfelgegnern gegen Beschränkungen geplanter Demonstrationen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel abgelehnt. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Damit gelten die von den Vorinstanzen erlassenen Auflagen im Falle zweier am heutigen Dienstag geplanter Kundgebungen.

Der eine Antrag betraf eine beim Flughafen Rostock-Laage geplante Demonstration, auf dem am Abend US-Präsident George W. Bush erwartet wurde. Die Demonstration war nur unter Auflagen zugelassen worden, der Eilantrag gegen diese wurde abgelehnt. Die Demonstranten könnten etwa 500 Meter vom Flugplatz entfernt im Bereich einer Buswendeschleife demonstrieren, was eine «hinreichende Nähe» sei, befand das Gericht.

Der andere Antrag betraf eine unmittelbar am Sicherheitszaun geplante Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage-Kriegs, die ebenfalls nur unter Beschränkungen zugelassen worden war, unter anderem die Teilnehmerzahl betreffend. Auch dieser Eilantrag wurde der Mitteilung zufolge wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.

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2007-06-05

Strenge Auflagen für Proteste

Die G8-Kritiker machen gegen den US-Präsidenten mobil: Einen Tag vor Beginn des Gipfels wollen sie George W. Bush mit Protestaktionen in der Nähe des Flughafens empfangen. Die geplante Demonstration in Rostock-Laage sowie eine Mahnwache am Tagungsort Heiligendamm sind aber nur unter strengen Auflagen zulässig. Das bestätigte das Verfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Allerdings sind auch illegale Blockaden geplant, um den Präsidenten-Tross zu behindern.

"Absurde Auflage"
Das Verfassungsgericht lehnte zwei Eilanträge ab, mit denen die Organisatoren Verfassungsbeschwerde gegen die Auflagen der Veranstaltungen eingelegt hatten. Das Oberverwaltungsgerichts Greifswald hatte die Aktionen zwar erlaubt. Allerdings dürfen höchstens 50 Teilnehmer gegenüber der Einfahrt des Fliegerhorstes demonstrieren. Eine weitere Demonstration wurde an einer etwa 500 Meter entfernten Buswendeschleife erlaubt. An der Mahnwache am Sperrzaun um Heiligendamm dürfen höchstens 15 Menschen teilnehmen. Zudem müssen sich die Demonstranten 24 Stunden vor Beginn namentlich bei der Polizei anmelden. Eberhard Schultz, der Anwalt der Veranstalter, nannte die Einschränkungen "absurd".

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2007-06-05

Bush wünscht keine Demo

Bush-Demo kurzfristig untersagt!
Tschechisches Innenministerium verbietet Demo:

Behörden: "Auf Wunsch von amerikanischer Seite" kein Protest vor der Prager Burg
Prag - Wenige Stunden vor der Ankunft von US-Präsident George W. Bush in Prag hat das tschechische Innenministerium am Montag eine für den frühen Abend offiziell angemeldete Protestveranstaltung gegen Bush auf dem Vorplatz der Prager Burg untersagt. Die Organisatoren kritisierten das kurzfristige Verbot als "skandalös" und verlegten die Demonstration vor das tschechische Außenministerium.

"Wir möchten keinen Streit mit der Polizei, aber wir können einen unproblematischen Verlauf nicht garantieren", sagte ein Sprecher der Veranstalter. Grund für das kurzfristige Verbot war offiziellen Angaben zufolge "ein Wunsch von amerikanischer Seite".

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2007-06-05

Jüdische Stimme sagt Gedenkfeier am Zaun wegen nicht annehmbarer Auflagen ab

Campinski Pressegruppe

Pressemitteilung
5. Juni 2007

Heute wurde erneut ein Kundgebung im Rahmen der G8-Proteste von den
VeranstalterInnen mit der Begründung abgesagt, dass die Auflagen massiv gegen
die Versammlungsfreiheit verstoßen.

Bereits vor zwei Monaten hatte die Organisation Jüdische Stimme für gerechten
Frieden in Nahost zusammen mit der Gruppe „Israelis gegen G8“ eine Gedenkfeier
für die Opfer der heute vor 40 Jahren begonnenen Besetzung im Westjordanland
und Gaza-Streifen vor dem Zaun um Heiligendamm angemeldet. Erst am 16. Mai kam
die Ablehnung der Polizeibehörden. „Gegen dieses Verbot haben wir vor dem
Verwaltungsgericht geklagt,“ so Yossi von der Gruppe „Israelis gegen G8“.

Das Verwaltungsgericht gab den Veranstaltern in dem Sinne Recht, dass die
Veranstaltung 200 Meter vom Zaun mit 80 Teilnehmern erlaubt wurde. Weitere
Auflagen gab es nicht. Gegen diese Entscheidung ging die Kavala in Berufung.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald kam am Sonntag, den 3.
Juni. Hierin erließ das Gericht folgende Auflagen: Die Gedenkfeier sollte 200
Meter vor dem Zaun und 100 Meter entfernt der Straße stattfinden. Eine weitere
Auflage war, dass alle TeilnehmerInnen 24 Stunden vor der Aktion namentlich
bekannt sein müssten. „Eine solche Auflage ist inakzeptabel,“ so Yossi.

Die Anmelder wandten sich ans Bundesverfassungsgericht, das heute, eine halbe
Stunde vor Beginn der Veranstaltung, die Auflagen bestätigte. Daraufhin sagten
die Veranstlater die Gedenkfeier ab. „Wir, die „Jüdische Stimme für gerechten
Frieden“ und „Israelis gegen G8“ werden diese Auflagen nicht akzeptieren. Das
ist ein weiterer Versuch, unsere Proteste unmöglich zu machen. Wir haben das
Recht zu demonstrieren friedlich und unseren Widerstand gegen die Kriegspolitik
der G8 zu zeigen, an den Orten, wo wir gesehen und gehört werden und nicht mit
der lächerlichen Auflage schon vorher unsere Personalien abzugeben,“ so Yossi
von Israelis gegen G8.

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2007-06-05

Die Linke. Bundestagsfraktion: Demonstrationsrecht de facto suspendiert

Das Bundesverfassungsgericht lässt eine G8-Mahnwache und eine Demonstration in Rostock-Laage nur unter strengen Auflagen zu. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss:

Mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht das Demonstrationsrecht de facto suspendiert. Es widerspricht damit dem eigenen so genannten Brokdorf-Urteil, mit dem das Demonstrationsrecht demonstrativ gestärkt wurde.

Die Auflagen sind lachhaft. Demnach haben die Demonstrationswilligen 15 Delegierte zu wählen und deren Namen 24 Stunden vor der statthaften Alibi-Demo der Polizei zu melden. Danach wäre es effektiver, wenn gleich eine Polizeigruppe zur Demonstration abgestellt würde.

URL: www.petrapau.de

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