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 "Risk Control"

Maßnahmen gegen "sicherheitskritisches Verhalten"

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  • IPO: International Permanent Observatory on Security during Major Events/ UNICRI. Services at no cost to governmental entities. IPO involvement: Beijing 2008 Olympics, G8 Japan 2008, G8 Germany 2007, G8 Russia 2006, WB/IMF Singapore 2006, APEC Vietnam 2006. “Sensible, pragmatic advice and realistic security solutions”.
  • UNICRI: United Nations entity mandated to assist intergovernmental, governmental and non-governmental organizations in formulating and implementing improved policies in the field of crime prevention and criminal justice.
  • EU-SEC: Coordinating National Research Programms on Security during Major Events in Europe, funded by European Commission
  • European Police Congress Berlin: Größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit (“Gold Sponsor”: EADS, SAP). “Treffpunkt politischer und polizeilicher Entscheidungsträger”, “internationale Prominenz aus den Führungsebenen”.
    Begleitende Ausstellung der führenden Hersteller von Systemlösungen, “genügend Zeit und Gelegenheit für intensive Kontakte zwischen Besuchern und Ausstellern”.
  • California Commission on Peace Officer: Crowd Management and Civil Disobedience Guidelines, Standards and Training
  • CEPOL: European Police College: Courses and Research on Public Order, Crowd Management etc.
  • Bundesministerium für Verteidigung: Einrichtungen und Institute mit wehrwissenschaftlichem Forschungsauftrag
  • European Conference on Security Research SRC ’07
  • Fraunhofer-Verbund VVS Verteidigungs- und Sicherheitsforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft (“Dual-Use-Forschung, Know-how-Transfer zivil / militärisch”)
  • Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology Karlsruhe
  • Sicherheitsgewerbe, Sicherheitsforschung Maßnahmen der Europäischen Kommission
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2008-04-09

Zeugin im mg-Verfahren verweigert die Aussage in Karlsruhe

Pressemitteilung, 9. April 2008

Bei der heutigen Zeugenvorladung im Verfahren gegen die militante gruppe (mg) konnte die vorgeladene Zeugin ihre Aussage verweigern. Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit (BGH) entschied gegen den Einspruch der Bundesanwaltschaft (BAW), dass sie aufgrund des § 55 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.

"Nach den Erfahrungen bisheriger §129-Verfahren wollen die Behörden von mir uferlose Auskünfte über den Beschuldigten - von seinem Persönlichkeitsprofil, über seine politische Geschichte bis zu seinen sozialen Netzwerken. Ich bin nicht bereit, diese Auskünfte zu geben und so in einer in jeder Hinsicht für Interpretationen offenen Gesprächssituation vielleicht Worte zu liefern, die sie so verdrehen könnten, dass sie dazu beitrügen, diesen Freund in den Knast zu bringen", sagte die vorgeladene Zeugin nach der Entscheidung.

"Der Paragraphen 129 zielt als Teil einer politischen Justiz einseitig darauf ab, linke, feministische, antifaschistische und antirassistische Bewegungen auszuschnüffeln, einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Daran will ich durch eine Aussage nicht mitwirken."
Die Bundesanwaltschaft hat angekündigt, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte e.V.
Greifswalder Straße 4
D-10405 Berlin
Deutschland
einstellung [at] so36.net
Pressekontakt ZeugInnen: 0157 / 72 13 67 63

Source: Pressemitteilung