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Stellungnahme von Beschuldigten aus vier §129(a)-Verfahren und Unterstützer/innen:
Im letzten Jahr wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Terrorismus (§129a ) gegen linke Aktivisten bekannt und sorgten für öffentliche Kritik an der Praxis der Ermittlungsbehörden. Unbemerkt von der Öffentlichkeit laufen alle vier Verfahren weiter und mit ihnen die Überwachungsmaßnahmen gegen insgesamt über 40 Beschuldigte. Obwohl die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits im November und Dezember 2007 zwei der Verfahren der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft (BAW) entzogen und sie an die örtlichen Staatsanwaltschaften verwiesen, sind die Akten dort bisher nicht angekommen. In einem anderen Verfahren werden – möglicherweise entlastende – Ermittlungsergebnisse vom BKA nicht bekannt gegeben. Das Bekanntwerden von drei der Verfahren jährt sich morgen zum ersten Mal.
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Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren c/o Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Pressemitteilung Berlin, 8. Mai 2008
Anläßlich des Jahrestages der bundesweiten Hausdurchsuchungen im Vorfeld des G8-Gipfels am 9. Mai 2007 forderten Katja Kipping (MdB Die Linke), Pedram Shahyar (Mitglied des Attac-Koordinationskreises) und die beiden Rechtsanwälte Christina Clemm (Berlin) und Alexander Hoffmann (Kiel) die Einstellung der §129a-Verfahren gegen 40 linke Aktivisten. Eingeladen hatten zu der Pressekonferenz in Berlin Beschuldigte aus vier §129(a)-Verfahren.
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Genosse Agnoli, der Zeit seines Lebens die These abgestritten hat, er müsste irgendwann einmal sterben, hat uns vor seinem abtauchen den Hinweis hinterlassen, dass nach dem Verschwinden des realen Sozialismus „eine härtere politische Form“ in den westlichen Gesellschaften aufziehen wird. Nun: der Verlauf des Jahres 2007 hat diese Vorhersage nachdrücklich bestätigt:
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Die Bundesregierung hat bestätigt, dass die Polizei an verschiedene Hamburger und Berliner Redaktionen von Tageszeitungen gerichtete Selbstbezichtigungsschreiben in Briefzentren der Deutschen Post AG gesucht hat. In ihrer Antwort (16/8618) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8344) schreibt sie, die “räumlich und zeitlich beschränkten Postbeschlagmaßnahmen” hätten dem Aufspüren von derartigen Schreiben zu einem jeweils kurz zuvor verübten Brandanschlag gedient. Im Verfahren gegen die “Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel – G8” (G8-Verfahren) sei eine an die “Hamburger Morgenpost” adressierte Briefsendung geöffnet worden. Diese habe kein Selbstbezichtigungsschreiben enthalten. Im Verfahren gegen die “militante gruppe” (mg-Verfahren) seien zwei an die “Berliner Morgenpost” und die “BZ” adressierte Briefsendungen geöffnet worden, die jeweils ein Selbstbezichtigungsschreiben der mg enthielten.
weiter...Seit einigen Wochen steht es fest:
In dem Verfahren, das gegen sieben Menschen wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten gruppe läuft, gibt es jetzt erneute Vorladungen von Zeug_innen. Dieses Mal direkt zum Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Auch in diesem Verfahren sollen Menschen über Zwangsmittel wie die Beugehaft dazu gebracht werden, dem Repressionsapparat Informationen über Freund_innen und Genoss_innen zu liefern.
Redebeitrag auf der Demo “Freiheit für politische Gefangene” am 15.3.2008
Im Sommer 2007 gab es nach den Razzien im Zuge der Anti-G8-Mobilisierung einen weiteren Repressionsschlag. Betroffen sind 7 Aktivisten aus Berlin, denen vorgeworfen wird, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung nach §129 zu sein. Zunächst war nach §129a – Bildung einer terroristischen Vereinigung – ermittelt worden, der Bundesgerichtshof schwächte den Vorwurf später auf kriminell ab, auch wenn weiterhin die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen leitet. Die kriminelle Vereinigung, um die es hier geht, soll die militante Gruppe sein. Vier der Genossen saßen in Untersuchungshaft, drei davon mehrere Monate. Ihnen wird vorgeworfen versucht zu haben Bundeswehrfahrzeuge anzuzünden. Jetzt warten die Genossen auf ihren Prozess, welcher dieses Jahr anfängt.
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Der folgende Text kann weder alle Einzelheiten unserer Festnahme und die nachfolgenden Monate in U-Haft nachzeichnen noch eine detaillierte Analyse zu politischer Gefangenschaft liefern. Wir werden hier einen stark subjektiv gefärbten Erfahrungsbericht liefern, der einen (ersten) Eindruck vermitteln soll, wie wir die vergangenen Monate nach unserer Inhaftierung und der Haftverschonung so hinter uns gebracht haben.
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Das Jahr 2007….
... stand im Zeichen einer Kriminalisierungswelle gegen die Linke.
Am 9. Mai führte auf Weisung der BAW ein Großaufgebot von Bullen des BKA mit Unterstützung der zuständigen LKAs bundesweit Durchsuchungen von über 40 Wohnungen und Projekten durch und begründete dies mit dem Vorwurf „der Bildung einer terroristischen Vereinigung zur Verhinderung des G8-Gipfels“ nach §129a – betroffen waren davon 18 Personen – sowie „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (Militante Gruppe) – betroffen waren davon 3 Personen.
weiter...Antimilitaristische Blockade- und Sabotageaktionen in Europa. Mit AktivistInnen aus Irland, Belgien, Holland und der BRD. Solidarität mit den verfolgten AntimilitaristInnen!

“Das eigentliche Problem ist doch, dass es zu wenig Brandanschläge auf Bundeswehrfahrzeuge gibt.” Dies wurde auf einer der ersten Vollversammlungen nach den Verhaftungen von Axel, Olli, Florian und Andrej geäußert. Daraufhin haben wir aus Solidarität mit den Beschuldigten diese Veranstaltung vorbereitet, in der die Politik, die in dem Verfahren kriminalisiert wird, ins Zentrum gerückt wird.
Der versuchte Brandanschlag auf Militärlastwagen der Bundeswehr und die Verhaftungen Ende Juli 2007 haben uns nicht nur mit der Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit §129a-Verfahren und Antirepressionsarbeit konfrontiert. Sie haben auch bewirkt, dass wir uns mit einem in der radikalen Linken seit geraumer Zeit wenig bearbeiteten Thema intensiver beschäftigen: Der notwendigen Mobilisierung gegen Krieg und Militarisierung.
In der Veranstaltung am 23. Februar werden die Legitimität und Notwendigkeit von antimilitaristischem Widerstand und direktem Eingreifen im Sinne selbstorganisierter Abrüstung zur Debatte gestellt.
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(AFP). Die Bundesanwaltschaft hat weitere Ermittlungsverfahren gegen Gegner des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben. Nach Aussagen der Anwälte der Betroffenen gestern in Kiel halte demnach die Ermittlungsbehörde den Verdacht nicht länger aufrecht, die G8-Gegner hätten eine terroristische Vereinigung gegründet. Generalbundesanwältin Monika Harms ziehe mit dem Schritt offenbar die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Januar, das die Durchsuchungsaktionen der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig bezeichnete. Die Zuständigkeit für die Aufklärung von Straftaten liege, weil kein Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliege, in der Verantwortung der Landesbehörden, hatte der BGH entschieden.
Einordnung der Durchsuchungen wegen § 129a vom 9.Mai.
Erklärung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz - Bremen (MAUS e.V.) zum Verfahren gegen Globalisierungsgegner_innen wegen der Beschuldigung einer „militanten Kampagne gegen den G8-Gipfel“
Der Bundesgerichtshof erklärt die Durchsuchungsaktion am 09.05.2007 in seiner Mitteilung vom 04.01.2008 mit Beschluss vom 20.12.2007 für rechtswidrig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss festgestellt, dass diejenigen Personen, die eine militante Kampagne gegen den G8-Gipfel durchgeführt haben sollen, schon aus Rechtsgründen keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB darstellen.
Im Beschluss heißt es weiterhin, es könne dahingestellt bleiben, ob überhaupt ein Verdacht einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB bestehe, „woran allerdings nachhaltige Zweifel bestehen“.
Der Bundesgerichtshof hat den Terrorismus-Vorwurf gegen G8-Gegner und die Militante Gruppe verworfen. In einem dritten Verfahren laufen die Ermittlungen nach Paragraf 129a jedoch weiter. von thorsten mense
Die kritische Öffentlichkeit ist beruhigt, der Rechtsstaat ist gerettet. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Dezember entschieden hatte, dass die Durchsuchungen und Beschlagnahmungen auf Grundlage des Paragrafen 129a während der bundesweiten Razzia vor dem G8-Gipfel rechtswidrig waren und von einer terroristischen Bedrohung keine Rede sein könne, scheint das Recht wieder hergestellt zu sein.
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Erklärung der Meßstelle für Arbeits- und Umweltschutz – Bremen (MAUS e.V.)
zum Verfahren gegen Globalisierungsgegner_innen wegen der Beschuldigung einer „militanten Kampagne gegen den G8-Gipfel“
Der Bundesgerichtshof erklärt die Durchsuchungsaktion am 09.05.2007 in seiner Mitteilung vom 04.01.2008 mit Beschluss vom 20.12.2007 für rechtswidrig!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss festgestellt, dass diejenigen Personen, die eine militante Kampagne gegen den G8-Gipfel durchgeführt haben sollen, schon aus Rechtsgründen keine terroristische Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB darstellen.
Im Beschluss heißt es weiterhin, es könne dahingestellt bleiben, ob überhaupt ein Verdacht einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB bestehe, „woran allerdings nachhaltige Zweifel bestehen“.
Selbst wenn eine kriminelle Vereinigung gegeben wäre, so liegt in jedem Fall keine besondere Bedeutung des Falles vor und damit auch keine Zuständigkeit der Bundesbehörden (Ermittlungsrichter am BGH, BAW, Bundeskriminalamt).
Unterlagen zur G8-Razzia ausgewertet
18 Personen standen im Fokus der Ermittler. 14 Brandanschläge in knapp zwei Jahren wurden ihnen zugeschrieben. Gesamtschaden: 2,6 Millionen Euro. 500 Kontaktpersonen, die in irgendeiner Beziehung zu den Verdächtigen standen, identifizierte die Polizei. Innerhalb von sechs Monaten überwachten die Ermittler bei einem Hauptbeschuldigten über 3000 Telefonate, 1300 Gespräche im Auto und lasen tausende E-Mails mit. Das geheime Wissen der Beamten bündelte sich im Ermittlungsverfahren 2 BJs 10/06-2 der Bundesanwaltschaft. Vorwurf: Verdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung/ Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel G8 in Heiligendamm.
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Eberswalde (MOZ) Sie kamen im Morgengrauen, blieben bis zum Abend, durchwühlten Haus und Hof und nahmen nicht nur den Rechner, Disketten und persönliche Unterlagen mit. Auch eine DNA-Probe via Speicheltest musste sich Armin Meyer (66 Jahre) aus Niederfinow am 10. Mai vom Einsatzleiter einer Spezialabteilung der Polizei abnehmen lassen. Meyer bekam an diesem Tag eine in der Öffentlichkeit eher weniger bekannte Seite der Gesellschaft zu spüren.
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Das Recht zur Anklage
Es ist ein Novum, dass sich der Deutsche Richterbund nach nur eineinhalb Jahren Amtszeit veranlasst sieht, eine Generalbundesanwältin öffentlich zu verteidigen. Die Forderung nach einem Rücktritt von Amtsinhaberin Monika Harms sei „nicht nachvollziehbar“, sagte Christoph Frank, der Vorsitzende des Richterbundes, dem Tagesspiegel. Zuvor hatte der Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic die Entlassung der politischen Beamtin verlangt. Harms habe sich wegen ihrer Durchsuchungsaktion bei Gegnern des G-8-Gipfels im Frühjahr zum dritten Mal in kurzer Zeit vom Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbruch vorhalten lassen müssen, sagte er.
weiter...Berlin (ddp). Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtswidrigkeit der bundesweiten Großrazzia bei G8-Gegnern verlangt die Linke personelle Konsequenzen. Der Rechtsexperte der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, forderte am Montag Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf, die dafür verantwortliche Generalbundesanwältin Monika Harms in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe hatte entschieden, dass die Bundesanwaltschaft für die koordinierte Aktion am 9. Mai 2007 bei Gegnern des G8-Gipfels «nicht zuständig» gewesen sei.
weiter...Vom 1. August bis zum 29.November saßen wir, Axel, Olli und Florian in der JVA Moabit in Untersuchungshaft.
Seit 1881 wird dieser Knast betrieben, um zu überwachen und zu strafen. Schon ab 1800 begann in Europa der Bau von unzähligen Gefängnissen, die die düsteren Verliese ablösten. Ab 1840 lief es in den Gefängnissen wie heute: Pflichtarbeit, Disziplinarmaßnahmen, Überwachung, Begutachtung und Entwicklung des Gefangenen zum Objekt. Der Staat schuf nach und nach um das Gefängnis herum spezialisierte Einrichtungen, die dem Gefängnis verblüffend ähneln: Ziel dieser Einrichtungen wie Psychiatrien, Kliniken, Maßregelvollzug ist es, mit der Ausgrenzung einen kriminellen Delinquenten zu erschaffen und ihn als abartig, krank, verrückt oder persönlichkeitsgestört abzustempeln.
vom 20. Dezember 2007 (veröffentlicht 4.1.2007)
in dem Ermittlungsverfahren
wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung u. a.; hier: Beschwerde des Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwalt B. aus H. , gegen eine Durchsuchungsanordnung, die Anordnung der Entnahme von Körperzellen sowie deren molekulargenetische Untersuchung und gegen einen Sicherstellungs- und Beschlagnahmebeschluss
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember 2007 gemäß § 304 Abs. 1 und 5 StPO beschlossen:
1. Auf die Beschwerden des Beschuldigten werden die Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2007 (Durchsuchungsanordnung, 1 BGs 145/2007) und vom 19. Juli 2007 (Bestätigung der Beschlagnahme und der vorläufigen Sicherstellung, 1 BGs 341/2007) aufgehoben. Die diesen Beschlüssen zu Grunde liegenden Anträge des Generalbundesanwalts werden zurückgewiesen. Die Kosten der Rechtsmittel und die dem Beschuldigten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
Rechtsbeugung von ganz oben – anders kann man es kaum nennen, was sich Generalbundesanwältin Monika Harms (CDU) im Vorfeld des G-8-Gipfels geleistet hat. Was wurde damals Alarm geschlagen und Terrorhysterie verbreitet! Und das, nur um zu rechtfertigen, daß polizeiliche Rollkommandos im Mai vorigen Jahres bundesweit in linke Büros und Wohnprojekte einbrachen, Computer beschlagnahmten und sogar Geruchsproben entnahmen. Auftraggeberin: Monika Harms.
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