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2007-06-01

Kritik am Verbot der G8-Demo

Der Streit über die Demonstrationen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Globalisierunggegner wollen nun in Karlsruhe gegen das Versammlungsverbot am Tagungsort Bewerde einreichen. Rückendeckung bekommen sie vom früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz.

HB BERLIN. Globalisierungsgegner kündigten am Freitag an, gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald Beschwerde in Karlsruhe einzureichen. Das Gericht hatte am Vorabend das allgemeine Versammlungsverbot in einer mehrere Kilometer breiten Bannmeile um Heiligendamm bestätigt. Es gab damit dem Einspruch der Sicherheitsbehörden gegen eine Lockerung der massiven Einschränkungen statt und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Richter erlaubten jedoch einen Protestmarsch auf der Bundesstraße 105, die nach Heiligendamm führt.

„Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G-8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren“, erklärte ein Sternmarsch-Bündnis am Freitag. Die Rechtsanwältin des Bündnisses, Ulrike Donat sprach von einem "schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit". Das Eilverfahren hatte ein Bündnis von Gegnern der Konferenz beantragt, das für den 7. Juni einen Sternmarsch in den Tagungsort plant. Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte vor einer Woche das Versammlungsverbot teilweise aufgehoben und erklärt, den von den Behörden vorgetragenen Sicherheitsbedenken könne außerhalb einer Pufferzone von 200 Metern durch Auflagen Rechnung getragen werden. Das Oberverwaltungsgericht hingegen nannte die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts während des Gipfels in den festgelegten Zonen rechtmäßig. Sie verstießen nicht gegen das Grundgesetz.

Das Oberverwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei keine konkreten Gefahren nachgewiesen, erklärten die Organisatoren des Sternmarsches. Das Sicherheitskonzept sei von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert worden, die nicht der deutschen Verfassung verpflichtet seien. Auch aus der SPD kam Kritik an der Entscheidung. Zwar sei das Urteil zu respektieren, die Versammlungseinschränkung halte er aber für überdimensioniert, sagte der Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz der „Netzeitung“.

Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Ernst Gottfried Mahrenholz hat das zweitinstanzliche Urteil des Oberverwaltungsgericht Greifswald ebenfalls kritisiert: "Das für die Demonstranten günstige Urteil in erster Instanz des Verwaltungsgerichts Schwerin, kommt dem Brokdorf-Urteil wesentlich näher als die jetzt gefällte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald,“ sagte Mahrenholz dem Handelsblatt. Zu den Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Protestgegner wollte sich Mahrenholz nicht äußern: „Ich mache grundsätzlich keine Prophezeiungen. Die Richter in Schwerin hätten jedoch in erster Instanz zu Recht entschieden, dass friedliche Demonstranten am Ort des Geschehens protestieren dürften ,“ sagte Mahrenholz. In seinem bahnbrechenden Brokdorf-Urteil von 1985 hat das Bundesverfassungsgericht gefordert, die Demonstrationsfreiheit streng zu achten und mit Verboten und Einschränkungen äußerst behutsam umzugehen.

Auch FDP-Politiker haben die Bestätigung des Demonstrationsverbotes als problematisch bezeichnet. Friedliche Proteste seien Ausdruck einer starken Demokratie. „Der Freiraum für Proteste in Hör- und Sichtweite der technischen Sperre gehören aus Sicht der Liberalen zwingend dazu“, betonten am Freitag die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und die Landtagsfraktion der Liberalen in Mecklenburg-Vorpommern in einer gemeinsamen Erklärung. Die Sicherung des Gipfelverlaufes und die Erhaltung der Bürgerrechte dürfen sich nach Ansicht der FDP nicht ausschließen. Auch angesichts der aktuellen Entscheidung seien die Behörden gut beraten, zur Deeskalation beizutragen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) warfen die Liberalen vor, das innenpolitische Klima in den vergangenen Wochen unnötig aufgeheizt zu haben: „Postdurchsuchungen, Geruchsproben oder der seltsame Umgang mit Presseakkreditierungen haben das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden nicht gestärkt“, hieß es.

Die Polizei in Rostock will über eine so genannte Allgemeinverfügung vom 30. Mai bis 8. Juni in einer 200-Meter-Zone vor dem Sicherheitszaun um den G-8-Tagungsort öffentliche Versammlungen und Aufzüge verbieten. Während des Treffens vom 6. bis 8. Juni soll die Sperrzone auf bis zu sechs Kilometer rund um den zwölf Kilometer langen Zaun erweitert werden. Auch rund um den Flughafen Rostock-Laage, auf dem die G-8-Staats- und Regierungschefs landen und wieder abfliegen werden, sind für die Zeit vom 2. bis 8. Juni Versammlungen untersagt worden. Der Streit um dieses Versammlungsverbot ist noch beim Oberverwaltungsgericht anhängig.

Die Debatte über das Ausmaß der Vorkehrungen ging unterdessen weiter. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sieht wegen der geplanten Demonstration der NPD am Samstag in Schwerin die Grenze der Belastbarkeit für die Polizei erreicht. Während des Gipfels würden 41 Prozent aller Ordnungshüter des Landes eingesetzt, sagte er der Zeitung „Die Welt“. „Das ist absolut grenzwertig und nur mit persönlichen Belastungen zu stemmen.“ Der bayerische Innenminister Günther Beckstein verteidigte die Maßnahmen. Unter den erwarteten 100 000 Demonstranten seien einige Tausend gewaltbereit, sagte er im ZDF. Eine Differenzierung, wer reinkomme und wer nicht, sei vor Ort nicht möglich.

Über die Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Regierungschefs berieten am Freitag auch die Innenminister von Bund und Ländern.