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2007-10-24

G8 - Gegner reichen heute Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein

Rote Hilfe Rostock

  • Polizeiliche Platzverweise gegen G8 Gegner auf dem Prüfstand.

Mit der Einreichung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin gegen die G8-Polizeibehörde Kavala, sowie der Weiterführung eines Widerspruchsverfahrens haben 2 G8 Gegner den schon laufenden juristischen Überprüfungen der vor und während des G8 Gipfels gegenüber mehreren hundert Personen ausgesprochenen Platzverweise zwei weitere wichtige Musterverfahren hinzugefügt. Schon Anfang Juli wurde von einer Hamburgerin gegen einen räumlich unbeschränkten Platzverweis Klage eingereicht. Weiter sind in Schwerin auch Klagen anhängig gegen Platzverweise, die sich gegen eine Gruppe der am Campaufbau in Wichmannsdorf beteiligten WendländerInnen richtet. Heute nun zieht ein Bonner G-8 Gegner vor das Schweriner Gericht, weil ihm seinerzeit für eine zig km² große Fläche von Kühlungsborn über Nienhagen bis zur Grenze von Bad Doberan ein mehrtägiger Platzverweis ausgesprochen wurde, obwohl die Polizei keine konkrete von ihm ausgehende Gefahr nennen konnte . Gleichzeitig setzte ein weiterer Rostocker mit einem heute aufgegebenen Schreiben gegen die Kavala das Widerspruchsverfahren gegen einen im Vorfeld des G8 Gipfels ausgesprochenen Platzverweis fort.

HRO

Damals wurde er daran gehindert, eine Demonstrationsroute in Heiligendamm in Augenschein zu nehmen, um Detalinformationen für ein anstehendes Kooperationsgspräch mit der Polizei zu gewinnen.

Damit stehen nun flächendeckend für die Bereiche Rostock und Bad Doberan sowohl während des G8-Gipfels als auch in der Zeit der Protestvorbereitung erlassene Platzverweise auf dem Prüfstand

Zentraler juristischer Angriffspunkt ist die Willkür, mit der die Polizei bei der Erteilung der Platzverweise vorgegangen ist. „Die Platzverweise sind grundrechtseinschränkend, eine vorgeschriebene Gefahrenprognose hat nicht stattgefunden oder kann in keiner Weise durch konkrete Tatsachen untermauert werden“, so Sebastian Nickel, Anwalt der Betroffenen. So gab es lediglich einen hineinkopierten Textbaustein, der quasi auf alle Menschen zutreffen kann, die sich im Bereich von Rostock und Bad Doberan aufhalten. In dem Fall des klagenden Bonners verwiesen die Polizeibeamten nur auf eine allgemeine Bedrohungslage.

Die Polizeitruppe Kavala mißachtete auch mehrere hundert Male, daß ein Platzverweis räumlich und zeitlich eng umgrenzt sein muß und auf keinen Fall das Gebiet mehrerer Gemeinden gleichzeitig umfassen darf. Gegen den Bonner und mehrere hundert weitere G8 GegnerInnen wurden aber Platzverweise ausgesprochen, die das Gebiet von gleich 5! Gemeinden umfasssten.

„Die Polizei benutzte die Platzverweise offenbar als Mittel der Arbeitserleichterung und insbesondere, um DemonstrantInnen an der Ausübung ihres Versammlungsrechtes zu hindern“, so Nickel. Kläger und Anwälte geben sich optimistisch bezüglich der Erfolgsaussichten der Klagen. Schon während des G8-Gipfels hatte die Kavala zwei räumlich und zeitlich ähnlich unkonkrete Platzverweise vor Gericht wieder zurückgezogen, als 2 Betroffene am 6.6 ein Eilverfahren anstrengten, um ihn außer Kraft zu setzen. In diesem Verfahren werden bald noch 2 Feststellungsklagen eingereicht, mit dem Ziel, die Betroffenen zu rehabilitieren und deren Namen aus den Polizeidateien zu löschen.

„Der bewußte und kalkulierte vielhundertfache Gesetzesbruch durch die Polizeitruppe Kavala war ein Testballon, um herauszufinden, wie man sich unter Verweis auf „komplizierte polizeiliche Großlagen“ Handlungsspielräume gegen Proteste verschafft, die, wenn Sie nicht später vor Gerichten angegriffen werden, dafür sorgen, daß die Polizei bei Großereignissen machen kann, was sie will“, äußerte sich der Bonner Kläger Bernhard Budnick.

Nach Auffassung der Roten Hilfe Rostock haben die Platzverweise auch die Funktion, ein kriminalisierendes Verfahren gegen linke AktivistInnen auf einer, wenn auch zweifelhaften, so aber dennoch formal existenten Grundlage zu beginnen, aufgrund derer man die Daten der Betroffenen in polizeilichen Dateien abspeichern kann, so Dieter Rahmann von der Ortsgruppe Rostock, der auch der Widerspruchsführer in dem zweiten heute weitergeführten Verfahren ist. Aus diesen Dateien kommt man dann aber nur mit sehr viel bürokratischem Aufwand wieder raus, hat aber bei jeder Polizeikontrolle mit kriminalisierendem Verhalten der PolizeibeamtInnen zu kämpfen.

Rote Hilfe Ortsgruppe Rostock

Klägerverteter: Sebastian Nickel

Klägervetrtreterin bzgl. der Platzverweise gegen die WendländerInnen: Ulrike Donat

Klägerverteterin der Hamburgerin: Verina Speckin und bzgl. der Eilverfahren Lars Nümann

Source: Pressemitteilung