
Rostock (dpa) Knapp eineinhalb Jahre nach der gewalttätigen Anti-G8-Demonstration im Rostocker Stadthafen hat das Landgericht der Hansestadt gestern einen 25 Jahre alten Steinewerfer zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann war im November vergangenen Jahres vom Amtsgericht Rostock wegen schweren Landfriedensbruchs und anderer Delikte zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
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Mehr als eineinhalb Jahren nach der gewalttätigen Anti-G8-Demonstration im Rostocker Stadthafen beginnt am Montag vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 25-jährigen mutmaßlichen Steinewerfer. Der Mann war im November 2007 vom Amtsgericht Rostock unter anderem wegen schweren Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Er hatte dagegen Berufung eingelegt. Ihm wird vorgeworfen, während der Demonstration am 2. Juni 2007 aus einer Menschenmenge elfmal Steine geworfen und dabei die Verletzung von Polizeibeamten zumindest billigend in Kauf genommen zu haben.
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Am 28.05.2007 kam es im Hamburger Schanzenviertel nach einer Demonstration gegen den ASEM-Gipfel (Asian European Meeting) zu Ausschreitungen. Es gab Verletzte, es entstand Sachschaden und viele Menschen wurden von de Polizei in Gewahrsam gesperrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg klagte anschließend unter anderem eine in Hamburg jahrelang auffallende Person wegen Verstoß gegen das Waffengesetz (Besitz eines Brandsatzes) und Diebstahl (Feuerlöscher, "Diesel"-Treibstoff) an.
Auf die Anklage wurde bisher nicht eingangen. Aussagen wurden nicht gemacht. Der Prozess ist öffentlich. Alle Gerichtsverhandlungen wurden von Prozessbeobachter aufmerksam verfolgt.
Presseerklärung Hamburg, den 1. Oktober 2008
Das mit den bundesweiten Durchsuchungen am 9. Mai 2007 bekannt gewordene §129a-Verfahren (Bildung einer terroristischen Vereinigung) ist am 24. September 2008 eingestellt worden.
Es wurden 18 Personen beschuldigt einer „militanten Kampagne gegen den G8-Gipfel“ anzugehören.
Der BGH hatte bereits mit Beschluss vom 20.12.07 entschieden, dass Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß §129a STGB schon aus rechtlichen Gründen ausscheide, aber auch keine hinreichende Verdachtslage hinsichtlich der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß §129 STGB gegeben sei. Daraufhin gab die BAW das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg ab. Diese zögerte die Einstellung nahezu 9 Monate hinaus. Erst mit Bescheid vom 24.9.08 wurde das Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung bei allen Betroffenen ohne jede Begründung eingestellt.
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Es ist ganz wichtig, daß hier weitere Prozesstermine, die euch bekannt sind, eingetragen werden. Schreibt dann bitte noch zusätzlich eine mail an rostock [at] rote-hilfe.de
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Wiedervorlage: Zur juristischen Aufarbeitung des G8-Gipfels in Heiligendamm
Gleich zu Beginn des G-8 Gipfels in Heilgendamm am 2. Juni 2007 gingen Bilder und Berichte von Steine werfenden Demonstranten, verletzten Polizisten, brennenden Autos um die Welt. Später folgte eine Flut von Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer der Protestkundgebungen. Doch mittlerweile zeigt sich: Der Protest war offenbar gar nicht so gewalttätig, wie es den Anschein hatte. Die allermeisten Verfahren wurden eingestellt. Gleichzeitig haben die Behörden gegen Polizisten, denen unzulässige Gewaltanwendung vorgeworfen wird, nur sehr schleppend ermittelt.
Autor/in: Anselm Weidner, Redaktion: Morten Kansteiner
Download Podcast: http://medien.wdr.de/download/1220984453/radio/politikum/wdr5_politikum_20080909.mp3
Source: http://www.wdr5.de
Ich möchte auf erlittene staatliche Gewalt während den Protesten gegen den ASEM (=Asia Europe Meeting)-Gipfel am 28.05.2007 in Hamburg gegen alle von ihr betroffenen Menschen, der undemokratischen Situation aller Inhaftierten und das anschließend eingeleitete Strafverfahren dass am 25.04.2008 vor dem Amtsgericht Hamburg begann und am 17.09.2008 fortgeführt werden soll öffentlich aufmerksam machen.
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Die erfolgreichen Gegenaktionen im Rahmen des G8 vom Juni 2007 sind vorbei.
Aber noch lange nicht vorbei ist die Verfolgung durch die staatlichen
Repressionsorgane.
Die Polizeitruppe KAVALA wertet immer noch Bildmaterial von den Aktionen
aus – die Staatsanwaltschaft arbeitet noch an neuen Anklageschriften.
Ein kurzer Abriss über die Aussageverweigerung
Mit dem Klima-Camp und dem AntiRa-Camp steht die erste linksradikale Veranstaltung von bundesweiter Bedeutung mit weit über 2000 TeilnehmerInnen aus den unterschiedlichsten Spektren nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm vor der Tür.
Source: http://de.indymedia.org/2008/08/224548.shtml weiter...
Pressemitteilung vom 3.6.08
Im Rahmen der in Rostock vom 6-8.Juni stattfindenden
globalisierungskritischen Tage Heiligendamm+1 lädt die Rote Hilfe
Rostock zu einem Hearing zur Polizeirepression vor, während und nach
(G8) – Gipfeln ein. Vertreter von Menchenrechts -, Anwalts – und
Antirepressionsgruppen diskutieren am 7 Juni ab 20 Uhr im Gustav Adolf
Saal in der Rostocker Petri Kirche über
“Polizeistrategien zur ‘Handhabung’ von Gipfeln und des ‘Danach’”
In der Veranstaltung wird
darüber hinaus ein Ausblick gegeben, was bei zukünftigen Gipfeln an
Repression zu erwarten ist.