Presse » Heiligendamm 2007 » Heiligendamm 2007 deutsch » Repression G8 2007 » Folgemassnahmen  

 Stay tuned...

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren Pressemitteilungen abonnieren
gipfelsoli@nadir.org, presse@gipfelsoli.org

PGP-Key

Telefon: +49 160/ 953 14 023

Media G8way: g8-press-int@nadir.org, +49 01577 4630348 International Pressgroup

print
2008-03-18

G8-Repression: Heute weiteres Strafverfahren eingestellt – Geht der Taucherbrillenprozess weiter?

Pressemitteilung vom 18.3.08

Heute wurde vor dem Amtsgericht Bad Doberan ein weiteres Strafverfahren gegen einen 22 jährigen G8 Gegner aus Niedersachsen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, während der Proteste gegen den G8 Gipfel am 7. Juni bei Hinterbollhagen gemeinsam mit anderen auf einer Straße gesessen zu haben, um den Zugang zum Gipfelgelände zu blockieren. Er wurde damals zusammen mit anderen verhaftet und knapp 2 Tage lang zunächst in den G8 Käfigen und dann im Gefängnis Bützow weggesperrt. Daß die G8-Polizeitruppe Kavala auch in diesem Verfahren nichts unversucht ließ, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, wie der Angeklagte erklärte, wurde schon im Vorfeld der Verhandlung deutlich. Wurde der Angeklagte im Ermittlungsverfahren zunächst eines schweren Eingriffs in den Straßenverkehr beschuldigt, mußte die Staatsanwaltschaft bei Abfertigung des Strafbefehls erkennen, daß dieser Vorwurf aufgrund des überhaupt nicht vorhandenen Verkehrs (die Polizei hatte schon alles abgesperrt) nicht mehr zu halten war. Anstatt das Verfahren aber nun einzustellen, sollte sich der Angeklagte heute wegen Nötigung verantworten.

www.rostock-digital.de

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Strafe von 15 Tagessätzen zu je 10 Euro. Richter Röhl stellte jedoch auch dieses Verfahren ein gegen Zahlung von 50 Euro an eine Behinderteneinrichtung: Es sei, so der Richter, nicht auszuschließen, daß der Beschuldigte sein Recht auf Teilnahme an einer Versammlung ausüben wollte, anstatt Krawall zu suchen. Zudem sei er durch die erniedrigende Behandlung im Gefängnis in Bützow schon gestraft genug.

Eine interessante Entwicklung gibt es jetzt in dem sogenannten Taucherbrillenprozess gegen einen Heidelberger. Vor vier Wochen sollte sich ein Demonstrant wegen Verstoßes gegen das Schutzwaffenverbot auf der Anreise zu einer Demonstration verantworten. Während der Durchsuchung eines Busses wurde bei dem Heidelberger eine Schwimmbrille gefunden. Die Polizei wertete dies als Waffe, um sich gegen Tränengas zu schützen und sperrte den Mann daraufhin für 2 Tage ins Gefängnis. Der Prozess vor vier Wochen platzte, weil die Staatsanwaltschaft wohl aufgrund öffentlich geäußerten Unverständnisses den Strafantrag zurückzog. Nun jedoch kartete die Staatsanwaltschaft nach und teilte der Anwältin des Heidelbergers mit, daß sie den Strafbefehl gar nicht zurückgezogen hätte sondern das Verfahren aufgrund geringer Schuld eingestellt habe. Dies ist tatsächlich ganz etwas anders als sie damals verlauten ließ und eine Einstellung hat im Gegensatz zur Rücknahme eines Strafbefehls die Konsequenz, daß der Beschuldigte auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Zudem will der Beschuldigte den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, eine – wenn auch nur geringe Schuld auf sich geladen zu haben. Es müsse erlaubt sein, im Bus Schwimmbrillen mit sich zu führen und diese sogar auf Demonstrationen zu nutzen, um sich gegen Tränengas zu schützen, was die Polizei gegen andere Personen einsetze. Die Verteidigung hat aufgrund dieses unlauteren Vorgehens der Staatsanwaltschaft jetzt eine Kostenentscheidung beim Amtsgericht Rostock beantragt, mit dem Ziel, der Staatsanwaltschaft die kompletten Kosten aufzuerlegen, denn, wer so ein Verfahren beginnt, muß auch, wenn er es wieder beendet mit den daraus resultuierenden Kosten belastet werden.

Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock