Presse » Heiligendamm 2007 » Heiligendamm 2007 deutsch » Repression G8 2007 » Folgemassnahmen  

 Stay tuned...

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren Pressemitteilungen abonnieren
gipfelsoli@nadir.org, presse@gipfelsoli.org

PGP-Key

Telefon: +49 160/ 953 14 023

Media G8way: g8-press-int@nadir.org, +49 01577 4630348 International Pressgroup

print
2008-02-11

Staatsanwalt stellt Grundrecht unter Strafe

Karlsruhe, 10. 2. 2008 – Pressemitteilung

  • Staatsanwaltschaft verhängt Strafbefehl nach bundesweiter Demonstration.
  • 4800 Euro Strafe für die Durchführung der Demo am 19. Mai 2007 in Karlsruhe.
  • Gründung der “Kampagne 19. Mai” – Veranstaltung am Mi, 13. 2. in Karlsruhe.

Hintergrund

Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen.

Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.

Mittlerweile hat der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Einspruch wurde eingelegt.

Gründung der “Kampagne 19. Mai”

Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Aus diesem Grund haben wir die “Kampagne 19. Mai” gegründet. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt. Ebenso kritisieren wir generell die Auflagenpraxis der Behörden.

Regelmäßig intervenieren die Polizeibehörden bereits im Vorfeld und beschränken mit einer Vielzahl von Auflagen die Ausdrucksmöglichkeiten einer Demonstration erheblich. Dies sieht der Anwalt des Angeklagten, Martin Heiming, ähnlich:

„Die Polizei hat vornehmlich die Aufgabe, die Ausübung des Grundrechts zu gewährleisten, nicht aber einzuschränken. Dies gilt insbesondere auch für das Ordnungsamt bei der Belegung einer Demonstration mit Auflagen. Gerade im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen Repression, die jetzt ihrerseits wiederum selbst Ziel von Repression ist, erscheint es wichtig, an diese verfassungsrechtlichen Grundsätze zu erinnern.“

Karin Binder (MdB, DIE LINKE), die mit einem eigenen Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration warb und die “Kampagne 19. Mai” unterstützt, bringt ihr Unverständnis über die Strafverfolgung des Anmelders zum Ausdruck:

„Der Vorwurf, der Anmelder habe nicht verhindert, dass Auflagen verletzt worden seien, ist nach meiner Auffassung konstruiert.”

und weiter:

“Es ist für mich nicht verwunderlich, dass unter solcher Bedrängnis Spannungen aufkommen. Aus meiner Sicht sind diese Versuche der Behörden kontraproduktiv und tragen in keiner Weise zu einem friedlichen Verlauf einer Demo bei. Sie verursachen im Gegenteil unnötige Reibung und Provokation.”

Die aktuelle Anklage treibt die Aushebelung des Demonstrationsrechtes auf die Spitze.

Veranstaltung

Auf einer Veranstaltung des Karlsruher G8 – Aktionsbündnisses wird sich die “Kampagne 19. Mai” erstmals vorstellen. Zudem wird Rechtsanwalt Martin Heiming neben unserem Fall auch über die erfolgreiche Gegenwehr gegen Repression im Zusammenhang mit dem G8 – Gipfel berichten. Außerdem wird der Dokumentarfilm „Das war der Gipfel” von Martin Kessler gezeigt.

Zeit und Ort: Mittwoch, 13. Februar um 19.30 Uhr in der Gaststätte Walhalla Augartenstr. 27 in Karlsruhe

Pressekontakt:

Weitere Informationen zur “Kampagne 19. Mai” finden Sie unter http://www.kampagne19mai.de – mehr zur Demonstration unter http://19mai.de.vu

Das vollständige Interview mit Karin Binder und die Stellungnahme des Rechtsanwalts Martin Heiming ist in unserem Kampagneninfo#1 enthalten.

Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne unter unserer Kontaktadresse kampagne19mai@querfunk.de zur Verfügung. (Mobil-Tel.: 0177 – 35 18 005)

Source: email