
Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat ein Verfahren zur linksextremistischen Vereinigung «militante gruppe» (mg) an das Berliner Kammergericht abgegeben. Darin verlangen vier Berliner Zeitungsverlage, dass eine vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordnete Postbeschlagnahme als rechtswidrig bewertet wird, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte.
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Pressemitteilung Berlin, 5. November 2008
In dem Verfahren gegen die drei Berliner Antimiltaristen, denen ein versuchter Brandanschlag und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (miltante gruppe) vorgeworfen wird, wird die Mitwirkung des Verfassungsschutzes (VS) immer deutlicher. „Der Geheimdienst hat dieses Verfahren initiiert und steuert es bis heute. Die Entscheidung, welche Akten der Bundesanwaltschaft vorgelegt werden, allein beim VS liegt“, sagt Arthur Schüler vom Einstellungsbündnis.
Durch ZeugInnenvernehmungen ist deutlich geworden, dass der Verfassungsschutz nicht nur initiativ am Anfang der Ermittlungen stand, sondern sondern die Ermittler des BKA immer wieder auf Akten des VS zurückgreifen.
Es ist einer der seit langem spektakulären Fälle gegen Linke: 25 Brandanschläge werden der Militanten Gruppe angelastet. Drei mögliche Mitglieder stehen nun vor Gericht – die Beweislage ist schwierig.
Der Auftakt dürfte turbulent werden. Aus der linken Szene wird für den morgigen Donnerstag und gleich für acht Uhr eine „Kundgebung zu Prozessbeginn“ am Kriminalgericht Moabit angekündigt, aus „Solidarität mit allen AntimilitaristInnen“ und besonders mit „Axel, Florian und Oliver“, wie es auf der Homepage „einstellung.so36.net“ heißt.
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Prozess um »militante Gruppe«: Axel H. äußert sich für die Berliner Angeklagten
Am 31. Juli 2007 wurden in Berlin und Leipzig die Wohnungen von sieben linken Aktivisten durchsucht. Oliver R., Florian L. und Axel H. sind zuvor bei Brandenburg an der Havel und Andrej H. in seiner Berliner Wohnung verhaftet worden. Der Vorwurf lautete »Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung militante gruppe (mg)«. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren gegen Oliver, Florian und Axel von dem gegen die anderen vier Beschuldigten abgetrennt und Anklage erhoben. Axel H. äußert sich im Gespräch mit Niels Seibert für die Angeklagten.
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Pressemitteilung Berlin, 11. September 2008
Bündnis für die Einstellung der §129(a)-Verfahren
Kritik an übertriebenen Sicherheitsauflagen des Kammergerichts
Am Donnerstag, dem 25. September, soll vor dem Berliner Kammergericht
der Prozess gegen die drei Berliner Oliver R., Florian L. und Axel H.
beginnen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen versuchte Brandstiftung an
Bundeswehr-LKW und die Mitgliedschaft in der “militanten gruppe (mg)”
vor. Die drei Angeklagten waren am 31. Juli vergangenen Jahres
festgenommen worden, nachdem sie versucht haben sollen,
Bundeswehrfahrzeuge in Brand zu setzen. Ohne Indizien für die
Tatbeteiligungen an Brandanschlägen der “militanten gruppe” vorzulegen,
hat die Bundesanwaltschaft Anklage nach §129 erhoben. Mit dem Konstrukt
einer “kriminellen Vereinigung” drohen den Antimilitaristen mehrjährige
Haftstrafen.
Am 25. September beginnt vor dem Berliner Kammergericht (OLG) ein Staatsschutzprozess gegen die Genossen Axel, Florian und Oliver. Der Vorwurf lautet: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, konkret: militante gruppe (mg), und versuchte Brandstiftung, konkret: sie hätten Bundeswehrfahrzeuge auf dem Gelände der MAN AG in Brandenburg/Havel angezündet.
Source: http://de.indymedia.org/2008/09/226549.shtml weiter...Berlin, 28. Juli 2008
Pressemitteilung
Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat Anklage gegen Oliver R., Florian L. und Axel H. erhoben. Den drei Berlinern wird vorgeworfen, Ende Juli 2007 auf dem Gelände der Rüstungsfirma MAN in Brandenburg (Havel) Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt zu haben. Außerdem werden sie angeklagt, Mitglieder der militanten gruppe zu sein.
Die Zerstörung von Bundeswehrfahrzeugen sei eine konkrete Abrüstungsinitiative und diene dazu, Kriegshandlungen – also Schlimmeres – zu verhindern, so Arthur Schüler, Sprecher des Bündnisses. In verschiedenen europäischen Ländern seien AntimilitaristInnen mit dieser Begründung freigesprochen worden. „Deshalb fordern wir auch einen Freispruch”, betont Schüler.
Gespräch mit zwei Aktivisten, die sich teils in klandestinen Gruppen, teils in Antirepressionsstrukturen organisiert haben, über militante Politik, einschüchternde Repression und falsche Erwartungen.
Seit 2001 gibt es die militante gruppe, die den Lesern der Interim durch viele Beiträge zur Militanzdebatte und zahlreichen Anschlagserklärungen bekannt ist. Was verbindet ihr mit der militanten gruppe?
Source: http://einstellung.so36.net/de/ps/1001 weiter...Pressemitteilung, 9. April 2008
Bei der heutigen Zeugenvorladung im Verfahren gegen die militante gruppe (mg) konnte die vorgeladene Zeugin ihre Aussage verweigern. Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit (BGH) entschied gegen den Einspruch der Bundesanwaltschaft (BAW), dass sie aufgrund des § 55 ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann.
"Nach den Erfahrungen bisheriger §129-Verfahren wollen die Behörden von mir uferlose Auskünfte über den Beschuldigten - von seinem Persönlichkeitsprofil, über seine politische Geschichte bis zu seinen sozialen Netzwerken. Ich bin nicht bereit, diese Auskünfte zu geben und so in einer in jeder Hinsicht für Interpretationen offenen Gesprächssituation vielleicht Worte zu liefern, die sie so verdrehen könnten, dass sie dazu beitrügen, diesen Freund in den Knast zu bringen", sagte die vorgeladene Zeugin nach der Entscheidung.
Soligruppe XY - “mg-Verfahren bleibt ungelöst”
Im §129-Verfahren gegen vermeintliche Mitglieder der militanten Gruppe hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich für April zwei richterlicher Vernehmungen (9. April & 16. April) nach Karlsruhe verfügt. Dies ist nicht nur ein massiver Druck für die Vorgeladenen, die bei Aussageverweigerung mit Geldstrafen und Beugehaft von bis zu 6 Monaten bedroht sind. Auch für alle bereits im vergangenen Oktober Vorgeladenen und weitere Personen aus dem Umfeld der Beschuldigten ist dieses massive Vorgehen beunruhigend.
Die drohenden Zwangsmaßnahmen gegen die Vorgeladenen dürfen nicht unwidersprochen hingenommen werden!
Wir rufen daher alle solidarischen UnterstützerInnen dazu auf, bei Verhängung von Beugehaft in ihren Städten an den darauffolgenden Samstagen (12. April & 19. April) an geeigneter Stelle zu protestieren, ihren Protest zu dokumentieren und öffentlich bekannt zu machen.
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