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2008-02-14

G8-Repression: Verurteilung eines Demonstranten trotz mangelnder Beweise

Pressemitteilung vom 14.2.08

Heute, am 14.2.2008, wurde ein weiterer Demonstrant im Amtsgericht Rostock verurteilt.

Der Beschuldigte bekam acht Monate Freiheitsentzug auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und soll als Auflage 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 2. Juni während der Großdemonstration mit einer Flasche auf die Polizei geworfen zu haben, was den Straftatbestand des schweren Landfriedensbruches mit versuchter Körperverletzung erfüllen soll.

Tatsächlich sind die Zeugenaussagen der beiden geladenen Polizeibeamten völlig undeutlich gewesen. Während der Zugführer den Wurf gar nicht gesehen hatte, aber als Zeuge aussagte, konnte der andere festnehmende Beamte sich an für die Identifizierung wesentliche Merkmale wie die markante Brille, Kopfbedeckung und Kleidung nicht erinnern, obwohl er zum Beschuldigten angeblich ununterbrochen in Blickkontakt gestanden haben will.

Bild: Riot

Während der Festnahme hatte der Polizist dem Beschuldigten sogar ein Kleidungsstück entrissen und mit ihm Worte gewechselt und war dennoch nicht in der Lage, den Demonstranten genauer zu beschreiben oder wiederzuerkennen. Im übrigen erfolgte die Festnahme sehr rabiat. Der Polizist räumte sogar ein, den Angeklagten mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Diese schwammigen Beweismittel reichten dem Amtsrichter Schröder heute aus, um den beiden Polizisten die volle Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen zu bescheinigen und sich für dieses hohe Urteil auszusprechen.

Die Prozeßbeobachtungsgruppe Rostock ist wieder einmal entsetzt über die einseitige Urteilsfindung zugunsten der Aussagen der Polizei. Die mangelnden Beweismittel hätten den Richter dazu bewegen müssen, genauer abzuwägen und den Demonstranten freizusprechen.

Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock