
Pressemitteilung
Kavala räumt Rechtswidrigkeit der Platzverweise gegen G8 Gegner ein
Mit einem Anerkenntnisurteil entschied jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin auf eine Klage eines Bonner G8 Gegners, daß der mehrtägige Platzverweis gegen ihn während des G8 Gipfels komplett rechtswidrig war. Der Bonner war damals in Bad Doberan in eine Polizeikontrolle geraten, daraufhin wurde ihm ein Platzverweis zwischen Kühlungsborn über Bad Doberan bis Nienhagen ausgestellt. Die Klage richtete sich im wesentlichen gegen die Willkür, mit der der Platzverweis begründet wurde. Anstatt, daß wie gesetzlich vorgeschrieben, eine konkret in der Person liegende Gefahrenprognose zugrunde gelegt wurde, hat man einfach einen in das Platzverweisformular hineinkopierten Textbaustein als Grundlage genommen, in dem auf eine allgemeine Gefährdung während des G8 Gipfels Bezug genommen wurde. Zudem war der Platzverweis nicht wie vorgeschgrieben auf maximal 1 Gemeinde begrenzt, sondern umfaßte gleich 5! Gemeinden.
In der Erwiderung auf die Klage erkannte die Polizeibehörde Kavala hier – wie schon zuvor bei mehreren anderen Klagen gegen Platzverweise – die Rechtswidrigkeit des Platzverweises sofort an. Damit wollte die Kavala, der die Haltlosigkeit der Platzverweise bewußt war, einem teureren regulären Richterurteil zuvor kommen. Zugleich beantragte die Kavala, die Kosten des Verfahrens dem Bonner Kläger aufzuerlegen. Genau dieses Begehren der Kavala wies das Verwaltungsgericht jedoch komplett zurück. Nach allgemein gültiger Rechtssprechung dürfen dem Kläger dann nicht die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn er davon ausgehen mußte, daß er nur vor Gericht Schutz vor der Polizeimaßnahme erlangen konnte. Tatsächlich so urteilte nun das Verwaltungsgericht Schwerin, mußte der Kläger davon ausgehen, daß die Polizei den Platzverweis tatsächlich durchsetzen würde, wenn der Kläger nicht vor Gericht zieht. Seine Klage war daher zur Rechtsverteidigung notwendig, deswegen müssen die Kosten für diese Rechtsverteidigung auch vollständig übernommen werden. “Trotz dieses vollumfänglichen Sieges vor Gericht bleibt nach Auffassung der Klägerseite ein schaler Beigeschmack. Die Polizeitruppe Kavala hat es mit Hilfe von vielen hundert Platzverweisen geschafft, Datensätze von G8 GegnerInnen zu speichern. Es ist zu befürchten, dass trotz festgestellter Rechtswidrigkeit der Maßnahme diese weiter in den polizeilichen Gefährderdateien gespeichert bleiben und für zukünftige Gefahrenprognosen herangezogen werden”, so der Anwalt des Bonner Klägers Sebastian Nickel. Zudem hat die Polizei mittels der Platzverweise massiv in das Demonstrationsrecht eingegriffen und das Recht der Versammungsfreiheit außer Kraft gesetzt. “Daß die Polizeiführung sofort nach Klageeinreichung ein Annerkentnis des Klägerbegehrens ausspricht – und zwar gleich duzendfach, zeugt davon, daß sie von der Illegalität der Polizeimaßnahme schon zum Zeitpunkt des Einsatzes überzeugt war”, so Dieter Rahmann von der Prozessbeobachtungsgruppe Rostock. Es ist skandalös, daß die für den Einsatz von bewußt illegalen Maßnahmen verantwortlichen Polizeiführer noch immer nicht von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden sind. Inwieweit durch dieses Urteil die anderen knapp 1000 Betroffenen von Platzverweisen ermutigt werden, ebenfalls zu klagen und eine Riesenkostenwelle auf die Polizei zurollt, muß abgewartet werden.
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock