Presse  

 Stay tuned...

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren Pressemitteilungen abonnieren
gipfelsoli@nadir.org, presse@gipfelsoli.org

PGP-Key

Telefon: +49 160/ 953 14 023

Media G8way: g8-press-int@nadir.org, +49 01577 4630348 International Pressgroup

print
2007-12-10

Landgericht Rostock hebt Haft-Urteil vom Schnellverfahren auf

Pressemitteilung

Unter Richter Scherhans hob das Landgericht Rostock eine 10 monatige Haftstrafe für einen 21 jährigen spanischen Gipfelkritiker auf. Stattdessen kam der Richter mit einem deutlich verringerten Strafmaß von 7 Monaten und dessen Aussetzung auf 2 Jahre zur Bewährung dem Antrag der Verteidigung fast vollständig entgegen. Es sei, so der Richter, von einer günstigen Sozialprognose auszugehen. Der Mann seie strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten und habe sogar den ihm zur Last gelegten Steinwurf während der Demonstration am 2.Juni 2007 gegen den G8 Gipfel in Rostock noch vor der Beweisaufnahme eingeräumt.

Während des Prozesses stellte sich heraus, daß der zweite Grund, der zur drakonischen Strafe im Schnellverfahren führte, nämlich die gefährliche Körperverletzung des vom Stein getroffenen Polizisten, wohl eher dem Wunschdenken der ermittelnden Polizisten entsprang. Es konnte noch nicht mal ermittelt werden, welcher Polizist überhaupt vom Stein getroffen wurde, geschweige denn, ob es überhaupt eine Verletzung gab.

Polizei löscht...

So mußte auch Staatsanwalt Schrader den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung fallen lassen und plädierte noch im Verfahren seinerseits auf versuchte schwere Körperverletzung und Verringerung des Strafmaßes.

Die Verteidigerin Silke Studzinsky kritisierte während des Prozesses das Schnellverfahren, welches in ihren Augen eher einem politischen Schauprozess entsprach, um dem Wunsch der Öffentlichkeit zu entsprechen, daß mit Straftätern kurzer Prozess gemacht werde. Dabei sind rechtsstaatliche Normen massiv mißachtet worden. So seien bei acht am 6.6 im Schnellvefahren abgeurteilten Demonstranten in keinster Weise auf deren besonderen individuellen Lebensumstände eingegangen worden, wie es bei der Frage der Aussetzung zur Bewährung rechtlich vorgeschrieben seie. Daß darüber hinaus, so Studzinsky, in der Urteilsbegründung des Schnellverfahrensrichters ausgeführt wurde, daß eine Bewährung nicht gegeben werden könne, da der Angeklagte als Ausländer das Gastrecht mißbraucht habe, löste selbst beim Staatsanwalt Herrn Schrader Kopfschütteln aus. „Die Ausländereigenschaft dürfe nicht relevant bei der Strafzumessung sein“, so Schrader.

Auch Richter Scherhans stimmte der Verteidigung in weiteren Punkten bezgl. der Kritik am Schnellverfahren zu. Weder wurde das junge Alter des Angeklagten angemessen berücksichtigt, noch sei überhaupt eine Sozialprognose erstellt worden. Für die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock alles in allem ein Schlag ins Gesicht der für den G8 extra installierten Kavala Justiz. Es wurde ein weiteres Mal deutlich, daß bei den damaligen Schnellverfahren überhaupt kein Interesse daran bestand, Straftbestände richtig zu beurteilen. Ziel war ausschließlich, der Öffentlichkeit schnell irgendwelche Menschen als Straftäter und harte Strafen präsentieren zu können, um so den Protest als kriminell zu stigmatisieren, egal ob und egal was die Angeklagten tatsächlich gemacht haben. Dabei schreckten die Schnellverfahrensrichter noch nicht einmal vor ausländerfeindlichen Argumentationen zurück, erklärte ein Sprecher heute gegen Ende des Prozesses.

Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

Source: Prozessbeobachtungsgruppe