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2008-04-25
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

Peinliches Verfahren vor dem Landgericht Rostock: G8 Gegner wegen Mitführens einer Schutzbrille aus Chemiebaukasten verurteilt

Angeblicher Brandsatz entpuppte sich als Filzschreiber

Ein in wesentlichen Zügen für die Justiz und Repressionsbehörden peinliches Verfahren spielte sich heute vor dem Landgericht Rostock ab. Die Berufungsinstanz hatte über ein Urteil des Amtsgerichts Rostock vom Oktober 2007 zu befinden, das einen 20 jährigen Berliner zu 40 Tagessätzen wegen Verstoßes gegen das Schutzwaffenverbot verurteilte, weil bei diesem im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung nach der Anti G8 Auftaktdemo am 2.Juni eine Schutzbrille gefunden wurde. Da die Eigenschaft einer Schutzbrille als Bewaffnungsgegenstand in der Rechtsprechung sehr umstritten ist, muß, um ein Verurteilung zu rechtfertigen, nachgewiesen werden, dass der Angeklagte dieses auch zum Zweck der Schutzbewaffnung mitführen wollte. Als Indiz für sein gewalttätiges Verhalten, so war den Akten zu entnehmen, galt ein im Rahmen der damaligen Durchsuchung ebenfalls gefundener, angeblicher, selbstgebastelter Brandsatz.

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2008-04-03

Rumänische Polizei greift Protest-Infrastruktur an

[Gipfelsoli Infogruppe]

Pressemitteilung Donnerstag, 3. April 2008

  • Weitere Proteste in Bukarest
  • Morgen Kundgebung und Demonstration in Berlin

Vom 2. bis 4. April findet in Bukarest der 59. NATO-Gipfel statt. Seit Monaten bereitet sich eine antikapitalistische, internationale Protestbewegung auf das Gipfeltreffen vor, um gegen Militarisierung und Krieg zu demonstrieren.

In Bukarest wurde in einer angemieteten Fabrik ein „Convergence Center“ eingerichtet, in dem AktivistInnen übernachtet und Proteste vorbereitet hatten. Das Zentrum wurde am gestern, am 2. April von maskierten Spezialkommandos der Polizei angegriffen und geräumt. 46 der 50 internationalen Anwesenden wurden brutal festgenommen und auf Polizeiwachen gebracht. Viele der Festgenommenen wurden verprügelt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind zwar alle wieder aus dem Gewahrsam entlassen worden. Mindestens 2 Personen müssen allerdings im Krankenhaus wegen eines Beinbruchs und Gesichtsverletzungen behandelt werden.

Die Razzia soll die Bewegung gegen das NATO-Treffen schwächen, indem ein Teil der selbstorganisierten Infrastruktur zerschlagen wird. Diese Strategie ist von der Polizei in den letzten Jahren häufig bei internationalen Protestereignissen angewandt worden.

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2008-04-02
Source: email

Bukarest: Razzien mit bewaffneten Spezialeinheiten

Bild: Bukarest

Pressemitteilung, 02.04.2008

Razzien mit bewaffneten Spezialeinheiten und willkürliche Festnahmen beim Nato-Gipfel in Bukarest.

Heute seit 13:10 Uhr findet in dem Zentrum von KritikerInnen der Nato-Konferenz in Bukarest eine Razzia statt. Eine maskierte und mit Gewehren bewaffnete Spezialeinheit der rumänischen Gendarmerie drang in die privat angemietete Fabriketage der AntimilitaristInnen ein. Gründe für diese drastische Maßnahme durch Anti-Terror-Einheiten gab es laut unseren Quellen vor Ort nicht. „Es kam im diesem Zentrum zum Einsatz von Gewalt gegen Aktivisten und 46 Festnahmen durch die Spezialeinheiten. Mehr als 200 vermummte Beamte sind ohne Begründung in die von uns angemieteten Räume eingedrungen“, sagte uns am Telefon einer der Mieter. Unter den Festgenommen befinden sich AktivistInnen aus zahlreichen Ländern, darunter Portugal, Polen und Deutschland. Die deutsche Botschaft in Bukarest sprach in einer Verlautbarung von „Massenfestnahmen“. „Ich habe gesehen, wie Festgenommene blutige Nasen und Münder hatten. Einer wurde mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen und die Treppe heruntergeschleift“, sagte ein Augenzeuge. Laut unseren Informationen wurden die mittlerweile an die 100 Festgenommenen auf die Polizeireviere 10, 11 und 23 in Bukarest verbracht.

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2008-03-22
Source: email

Repression gegen Protest schon vor dem NATO-Gipfel in Rumänien

Bild: Plakat

Pressemitteilung Romania Repression Info Group, Freitag 21. März 2008

AktivistInnen inhaftiert und an Einreise gehindert

Am 20. März nahm die rumänische Grenzpolizei eine Gruppe von sechs deutschen Anti-KriegsaktivistInnen ohne Angabe von Gründen bei der Einreise nach Rumänien fest. Die AktivistInnen waren nach einer Informationstour zum diesjährigen NATO-Gipfel in Rumänien durch Deutschland, Tschechien, die Slowakei, Serbien und Bulgarien auf dem Weg nach Bukarest.

Die AktivistInnen wurden bei der Einreise mit der Fähre vom bulgarischen Vidin in die rumänische Grenzstadt Calafat durch die rumänische Grenzpolizei in Gewahrsam genommen. Ihr Gepäck und ihre Autos wurden ergebnislos durchsucht. Während der anschließenden 19-stündigen Haft wurden sie weder mit Wasser noch mit Nahrung versorgt. In der Nacht wurden die AktivistInnen vom rumänischen Geheimdienst SRI zum Teil stundenlang verhört. Hierbei wurde deutlich, dass der Dienst die Gruppe gezielt abgefangen hatte. Nach Ihrer Freilassung wurde der Gruppe ohne Begründung nach Bulgarien abgeschoben.

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2008-03-18
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

G8-Repression: Heute weiteres Strafverfahren eingestellt – Geht der Taucherbrillenprozess weiter?

www.rostock-digital.de

Pressemitteilung vom 18.3.08

Heute wurde vor dem Amtsgericht Bad Doberan ein weiteres Strafverfahren gegen einen 22 jährigen G8 Gegner aus Niedersachsen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, während der Proteste gegen den G8 Gipfel am 7. Juni bei Hinterbollhagen gemeinsam mit anderen auf einer Straße gesessen zu haben, um den Zugang zum Gipfelgelände zu blockieren. Er wurde damals zusammen mit anderen verhaftet und knapp 2 Tage lang zunächst in den G8 Käfigen und dann im Gefängnis Bützow weggesperrt. Daß die G8-Polizeitruppe Kavala auch in diesem Verfahren nichts unversucht ließ, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, wie der Angeklagte erklärte, wurde schon im Vorfeld der Verhandlung deutlich. Wurde der Angeklagte im Ermittlungsverfahren zunächst eines schweren Eingriffs in den Straßenverkehr beschuldigt, mußte die Staatsanwaltschaft bei Abfertigung des Strafbefehls erkennen, daß dieser Vorwurf aufgrund des überhaupt nicht vorhandenen Verkehrs (die Polizei hatte schon alles abgesperrt) nicht mehr zu halten war. Anstatt das Verfahren aber nun einzustellen, sollte sich der Angeklagte heute wegen Nötigung verantworten.

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2008-02-18
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

Amtsgericht Rostock spricht G8 Gegner frei, Clownskostümierung war keine Vermummung

Bild: HRO

Pressemitteilung vom 18.2.08

Vom Verstoß gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen wurde heute ein 26 jähriger Thüringer, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, Clownsutensilien mit sich geführt zu haben, um sie bei der Anti G8 Demonstration am 4.6. zum Zwecke der Vermummung zu nutzen.

In seiner Einlassung erklärte der bei der IG Metall organisierte G8-Gegner, daß er die neben roter Nase und Perücke mitgeführte Zorrobrille nur zum Zwecke einer gemeinsam mit anderen Gewerkschaftern geplanten theatralischen Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale nutzen wollte.

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2008-02-15

Japanische Anti-G8-AktivistInnen in Europa und USA

[Infotour AG | Gipfelsoli Infogruppe]

Pressemitteilung 15. Februar 2008

  • Infotour mit 51 Veranstaltungen zum G8 2008
  • Auftakt am 17.2. in Berlin

Japanische AktivistInnen der Gruppe “No! G8 Action” beginnen ab Sonntag mit einer mehrwöchigen Infotour. In mehreren Gruppen reisen sie durch Europa und die USA und berichten über die Vorbereitungen gegen das diesjährige G8-Treffen in Japan. Der G8-Gipfel soll vom 7. bis zum 9. Juli 2008 auf der Halbinsel Hokkaido stattfinden.

“No! G8 Action” ist ein anti-autoritäres und anarchistisches Netzwerk und wurde im Mai 2007 ins Leben gerufen. Einige der AktivistInnen nahmen an den Protesten in Heiligendamm und Rostock teil. Dort wurden Kontakte zu internationalen Gruppen aufgebaut und weitere Verabredungen für 2008 getroffen.

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2008-02-14
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

G8-Repression: Verurteilung eines Demonstranten trotz mangelnder Beweise

Bild: Riot

Pressemitteilung vom 14.2.08

Heute, am 14.2.2008, wurde ein weiterer Demonstrant im Amtsgericht Rostock verurteilt.

Der Beschuldigte bekam acht Monate Freiheitsentzug auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und soll als Auflage 1000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, am 2. Juni während der Großdemonstration mit einer Flasche auf die Polizei geworfen zu haben, was den Straftatbestand des schweren Landfriedensbruches mit versuchter Körperverletzung erfüllen soll.

Tatsächlich sind die Zeugenaussagen der beiden geladenen Polizeibeamten völlig undeutlich gewesen. Während der Zugführer den Wurf gar nicht gesehen hatte, aber als Zeuge aussagte, konnte der andere festnehmende Beamte sich an für die Identifizierung wesentliche Merkmale wie die markante Brille, Kopfbedeckung und Kleidung nicht erinnern, obwohl er zum Beschuldigten angeblich ununterbrochen in Blickkontakt gestanden haben will.

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2008-02-11
Source: email

Staatsanwalt stellt Grundrecht unter Strafe

Karlsruhe, 10. 2. 2008 – Pressemitteilung

  • Staatsanwaltschaft verhängt Strafbefehl nach bundesweiter Demonstration.
  • 4800 Euro Strafe für die Durchführung der Demo am 19. Mai 2007 in Karlsruhe.
  • Gründung der “Kampagne 19. Mai” – Veranstaltung am Mi, 13. 2. in Karlsruhe.

Hintergrund

Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft gegen Globalisierungskritiker im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen.

Ein breites Bündnis hatte damals zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.

Mittlerweile hat der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen.

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2008-02-05
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

Anerkenntnisurteil vom Verwaltungsgericht Schwerin

Bild: HRO

Pressemitteilung

Kavala räumt Rechtswidrigkeit der Platzverweise gegen G8 Gegner ein

Mit einem Anerkenntnisurteil entschied jetzt das Verwaltungsgericht Schwerin auf eine Klage eines Bonner G8 Gegners, daß der mehrtägige Platzverweis gegen ihn während des G8 Gipfels komplett rechtswidrig war. Der Bonner war damals in Bad Doberan in eine Polizeikontrolle geraten, daraufhin wurde ihm ein Platzverweis zwischen Kühlungsborn über Bad Doberan bis Nienhagen ausgestellt. Die Klage richtete sich im wesentlichen gegen die Willkür, mit der der Platzverweis begründet wurde. Anstatt, daß wie gesetzlich vorgeschrieben, eine konkret in der Person liegende Gefahrenprognose zugrunde gelegt wurde, hat man einfach einen in das Platzverweisformular hineinkopierten Textbaustein als Grundlage genommen, in dem auf eine allgemeine Gefährdung während des G8 Gipfels Bezug genommen wurde. Zudem war der Platzverweis nicht wie vorgeschgrieben auf maximal 1 Gemeinde begrenzt, sondern umfaßte gleich 5! Gemeinden.

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2008-02-01
Source: Prozessbeobachtungsgruppe Rostock

G8-Repression: Befangenheit und Willkür bei G8 Prozessen

Bild: Heiligendamm 2007

Pressemitteilung

Heute wurde ein weiterer G8-Prozess gegen einen Betroffenen aus Thüringen eingestellt. Dem Betroffenen wurde zur Last gelegt, ein Multitool und ein Tuch mit sich geführt zu haben, als die Polizei ihn am Rostocker Bahnhof am 4.6 kontrollierte. Obwohl er vom Bahnhof aus zum Strand nach Gral Müritz fahren wollte, unterstellte ihm die Polizei, er sei auf dem Weg zu einer an diesem Tag in Rostock stattfindenden Demonstration und dabei seie das Mitführen von Taschenmmessern und Tüchern verboten. Der Mann wurde daraufhin 8 Stunden ins Gefängnis gesperrt und bekam jetzt einen Bußgeldbescheid über 50 Euro, gegen den er Widerspruch einlegte.

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2008-01-25

Polizei fürchtet Kontrollverlust

[Demonstrations-Bündnis | Gipfelsoli Infogruppe]

Pressemitteilung 25. Januar 2008

  • Hohe Auflagen für Demonstration gegen europäische Innenpolitik
  • OrganisatorInnen sehen Parallelen zum Sternmarsch-Verbot in Heiligendamm

[Berlin] Die für den 29. Januar in Berlin angemeldete Demonstration gegen den “11. Europäischen Polizeikongreß” ist mit hohen Auflagen belegt worden. Die Polizei will die VeranstalterInnen zu einer geänderten Route zwingen. Kundgebungen vor der Filiale der Firma Dussmann und dem Haus der deutschen Wirtschaft werden pauschal verboten. Die Einsatzleitung hat alle Kompromißvorschläge der Vorbereitungsgruppe abgelehnt.

Parallel zur Demonstration planen linke Gruppen, möglichst nahe an das Kongreßzentrum zu gelangen und dort ihren Protest gegen europäische Innenpolitik sichtbar zu machen.

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2008-01-25
Source: email

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Offener Brief an Innensenator Körting

Presseinformation

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft mit anderen Gruppen anlässlich des 11. Europäischen Polizeikongresses zu einer Demonstration am 29. Januar 2008 in Berlin auf (vgl. auch http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=263) In einem offenen Brief an den Innensenator Dr. Ehrhart Körting wenden wir uns heute (25.1.2008) gegen die grundrechtswidrigen Auflagen, die am 24. Januar 2008 vom Polizeipräsidenten erlassen wurden. Das Versammlungsrecht ist in einer “liberalen Demokratie ein geradezu notwendiges Grundrecht”, ein “Stück ursprünglich-ungebändigeter unmittelbarer Demokratie” (Konrad Hesse). Die erlasssenen “Einschränkungen dieses Grundrechts auf Versammlungsfreiheit entbehren jeder konkreten Begründung und sind unverhältnismäßig. Unspezifische Gefahrenprognosen werden aus willkürlich zusammengestellten Vermutungen und unzusammenhängenden Ereignissen abgeleitet – selbst zwei tragische Unfälle im Jahr 2002 in Köln beim Christopher Street Day und beim Rosenmontagszug werden zur Begründung herangezogen. Der “störungsfreie Ablauf des in der Kongresshalle stattfindenden Kongresses” scheint die Grundrechte aller anderen BürgerInnen auszuhebeln.”

Gez. Elke Steven

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Köln, 25. Januar 2008

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2008-01-22

"Europäischer Polizeikongreß": Polizei will Kundgebungen unterbinden

Pressemitteilung 22. Januar 2008

  • Innenpolitiker und Sicherheitsindustrie wollen keine Kritik
  • Protest gegen Online-Durchsuchung und Zusammenlegung europäischer Datenbanken

[Berlin] Der für den 29. Januar angemeldeten Demonstration gegen den “11. Europäischen Polizeikongreß” in Berlin drohen hohe Auflagen. Die Polizei will das Demonstrations-Bündnis nach eigenen Worten “zwingen”, auf ein Vorbeiziehen am Kongreß zu verzichten und stattdessen in 200 Metern Entfernung die Abschlußkundgebung durchzuführen. Kritische Beiträge am Haus der Wirtschaft und vor einer Filiale der Firma Dussmann sollen pauschal verboten werden. Lediglich eine Kundgebung vor der Bertelsmann AG Unter den Linden bleibt unbeanstandet.

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2008-01-15

Kampagne gegen "Europäischen Polizeikongreß" gestartet



[Demonstrations-Bündnis | Gipfelsoli Infogruppe]

  • Sicherheitsindustrie, Politiker und Polizei wollen neue Überwachungsmaßnahmen abstimmen
  • Demonstration am 29. Januar in Berlin

Pressemitteilung 15. Januar 2008

[Berlin] Polizeikritische Gruppen und Organisationen haben eine Kampagne gegen den “Europäischen Polizeikongreß” gestartet. Für den 29. Januar hat das Bündnis eine Demonstration angemeldet. Der Aufzug beginnt am Kaufhaus Dussmann und führt über die Bertelsmann AG, das “Haus der deutschen Wirtschaft” zum Kongreßzentrum am Alexanderplatz. Dort will Innenminister Wolfgang Schäuble zu Grenzüberwachung, “Migrationsabwehr” und Kontrolle jugendlicher MigrantInnen in Deutschland sprechen. Die Kampagne kritisiert die Verschärfung europäischer Innenpolitik und Polizeizusammenarbeit. Der Polizeikongreß wird von der Sicherheitsindustrie finanziert.

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2008-01-15

Heiligendammer Hausfriedensbruch-Prozess wegen Betretung des G8 Hotelgeländes führt zu Freispruch

Farbbeutel

Kempinski deprivatisieren

Pressemitteilung

Mit einem klaren Freispruch endete heute ein Hausfriedensbruch-Prozess gegen 5 Personen, die angeklagt waren, im Vorfeld des G8 – Gipfels das Gelände des Tagungsortes Hotel Kempinski betreten zu haben. Laut schriftlicher Aussage des damals diensthabenden Beamten hätten die Angeklagten damals das G8 Tagungsgelände ausspionieren wollen.

Das Verfahren erhielt eine besondere Relevanz dadurch, daß auf dem fraglichen Gelände, auf dem der Wachschutz die Angeklagten antraf, auch der Ostseeküstenwanderweg verläuft, um dessen öffentliche Nutzung seit Jahren ein heftiger Streit tobt.

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2007-12-18
Source: Pressemitteilung

Mit Kanonen auf Spatzen geschossen - 3 Strafverfahren gegen Gipfelgegner eingestellt

Gesucht: Abramowski

Die ehemalige G8-Polizeitruppe Kavala hat heute erneut eine Niederlage vor dem Rostocker Amtsgericht hinnehmen müssen. Staatsanwaltschaft und Gericht einigten sich heute unter dem vorsitzenden Richter Klimasch und Staatsanwalt Herrn Spieß darauf, 3 Verfahren gegen G8 Gegner wegen geringer Schuld, bzw. schwieriger Beweisermittlung einzustellen. Zweimal erfolgten die Einstellungen ohne Auflagen, einmal sollte ein Angeklagter lediglich 300 Euro Bußgeld an den Beratungsverein für Opfer rechtsextremer Gewalt „Lobbi e.V.“ zahlen. Von den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafbefehlen von bis zu 30 Tagessätzen blieb am Ende des Verhandlungstages mal wieder nichts mehr übrig, beschrieb ein Sprecher der Rostocker Prozessbeobachtungsgruppe das heutige Fiasko der Strafverfolgungsbehörden.

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2007-12-10
Source: Prozessbeobachtungsgruppe

Landgericht Rostock hebt Haft-Urteil vom Schnellverfahren auf

Polizei löscht...

Pressemitteilung

Unter Richter Scherhans hob das Landgericht Rostock eine 10 monatige Haftstrafe für einen 21 jährigen spanischen Gipfelkritiker auf. Stattdessen kam der Richter mit einem deutlich verringerten Strafmaß von 7 Monaten und dessen Aussetzung auf 2 Jahre zur Bewährung dem Antrag der Verteidigung fast vollständig entgegen. Es sei, so der Richter, von einer günstigen Sozialprognose auszugehen. Der Mann seie strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getreten und habe sogar den ihm zur Last gelegten Steinwurf während der Demonstration am 2.Juni 2007 gegen den G8 Gipfel in Rostock noch vor der Beweisaufnahme eingeräumt.

Während des Prozesses stellte sich heraus, daß der zweite Grund, der zur drakonischen Strafe im Schnellverfahren führte, nämlich die gefährliche Körperverletzung des vom Stein getroffenen Polizisten, wohl eher dem Wunschdenken der ermittelnden Polizisten entsprang. Es konnte noch nicht mal ermittelt werden, welcher Polizist überhaupt vom Stein getroffen wurde, geschweige denn, ob es überhaupt eine Verletzung gab.

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2007-11-18
Source: Pressemitteilung

500 Menschen demonstrierten in Rostock gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür

071117 HRO

Pressemitteilung Antirepressionsbündnis Rostock vom 18.11.07

Gestern demonstrierten 500 Menschen in der Rostocker Innenstadt gegen Überwachungsstaat und Juastizwillkür. Anlaß waren die 1500 gegen G8 -Gegner aufgenommenen Ermittlungsverfahren. Davon erwiesen sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft inzwischen 1100 als haltlos und mußten eingestellt werden. In Redebeiträgen kritisierten Vertreter von der Roten Hilfe und vom Rostocker Antirepressionsbündnis, daß offensichtlich Unschuldige monatelang im Visier der Ermittlungsbehörden waren. Die Ermittlungsverfahren sind offensichtlich konstruiert worden, um im Nachhinein eine Legitimation für die während des Gipfels erfolgten Massenfestnahmen zu erhalten. Die DemonstrantInnen forderten eine Aufklärung dieses Justizskandals und ein Einschreiten der Justizaufsicht wegen der Verfolgung Unschuldiger.

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2007-11-16
Source: Pressemitteilung

Neues Willkür-Urteil gegen G8-Gegner

Bild: Daniel Rosenthal

[Prozeß-Beobachtungsgruppe Rostock]

Pressemitteilung 16. November 2007

  • Neues Willkür-Urteil gegen G8-Gegner
  • Richter ignoriert Entlastungszeugen
  • Samstag Demonstration in Rostock

Vor der morgen in Rostock stattfindenden Antirepressions-Demonstration wurde gestern im Amtsgericht Rostock ein weiterer G8-Demonstrant verurteilt.

Der Beschuldigte soll 30 Tagessätze a 15 Euro bezahlen, weil er sich während der Demonstration am 2. Juni mit einem Halstuch vermummt habe. Auf Betreiben der Prozeß-Beobachtungsgruppe Rostock wird dieses Urteil bei der Landesjustizaufsicht auf Rechtsbeugung untersucht.

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