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2008-07-07

Bewährungsstrafe für Steinewerfer bei Anti-G8-Demonstration 2007

Wegen Steinwürfen gegen Polizisten bei einer Anti- G8-Demonstration in Rostock vor einem Jahr ist ein 32 Jahre alter Mann am heutigen Montag zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden.

In der Berufungsverhandlung blieb das Rostocker Landgericht unter den zehn Monaten Haft ohne Bewährung, zu der das Amtsgericht Rostock den Mann aus Stuttgart in einem beschleunigten Verfahren kurz nach der Demonstration verurteilt hatte.

Source: http://www.mvregio.de/mvr/144310.html weiter...
2008-07-01

Potsdam: Freispruch in Verfahren um G8-Proteste

Potsdam

Niederlage für die Potsdamer Staatsanwaltschaft: Ein Bewohner des linksalternativen Wohnprojekts in der Zeppelinstraße 25/26 ist gestern am Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen worden, mit einem Plakat öffentlich zu Straftaten aufgerufen zu haben, etwa zu Widerstand gegen die Polizei.

Das Verfahren sollte einen Vorfall vor einem Jahr aufklären. Im Vorfeld des G8-Gipfeltreffens von Heiligendamm hatte im April an der Frontwand der Zeppelinstraße 25/26 ein metergroßes Plakat gehangen, das zu Protesten gegen den Gipfel mittels „Blockaden“ und „Barrikaden“ aufrief. Ebenso zu sehen waren gemalte Polizisten, ihnen gegenüber offenbar Vermummte.

Source: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/01.07.2008/4136299.pnn weiter...
2008-06-20

Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus

Pressemitteilung Göttingen, 19.06.2008

Amtsgericht Karlsruhe hebelt Demonstrationsrecht aus Wahrnehmung eines Grundrechts pauschal unter Strafe gestellt!

Der Anmelder einer Demonstration gegen staatliche Repression, die am 19.Mai 2007 in Karlsruhe stattgefunden hatte, ist am gestrigen Freitag vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt worden. Als Reaktion auf die Razzien und Verhaftungen gegen G8-GegnerInnen im Mai 2007 hatten unter dem Motto „Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten“ rund 700 Menschen in Karlsruhe gegen die Kriminalisierung des G8-Widerstandes demonstriert. Nach diesem nachträglich auch von der Einsatzleitung der Polizei als „friedlich“ bezeichneten Aufzug wurde dem Anmelder der Demonstration per Strafbefehl vorgeworfen, nicht energisch genug verhindert zu haben, dass TeilnehmerInnen gegen diverse Auflagen verstoßen hätten.

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2008-06-20

Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht: Demo-Anmelder verurteilt

Karlsruhe, 19.6.2008 – Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai

Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto “Jetzt erst recht – Repression und G8 entgegentreten”, er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Schuldlos schuldig

Bis zum Schluß blieb unklar, worin die Schuld des Angeklagten lag. Die Polizei sprach in ihrer eigenen Einschätzung von einer “friedlichen Demo”. Die vermeintlichen Auflagenverstöße blieben in jeglicher Hinsicht folgenlos. Das einzige Vergehen ist die angebliche Untätigkeit des Angeklagten.

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2008-06-17

Grundrecht vor Gericht! - Einladung zum 2. Prozesstag

Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht Karlsruhe, Saal III, der 2. Prozesstag gegen den Anmelder der G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.

Vor den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung soll ein weiterer Zeuge gehört werden. Wir rechnen am frühen Nachmittag mit der Urteilsverkündung.

Der Prozessverlauf legt nahe, dass das Urteil deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 160 Tagessätzen liegen wird. Da jedoch jegliche Verurteilung das Versammlungsrecht ad absurdum führt, haben der Angeklagte und sein Anwalt für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

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2008-06-11

Verfassungsschutzbericht 2007 Mecklenburg-Vorpommern: Aktionsfeld Antirepression

Bild: VS

Linksextremisten in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigten sich zunehmend mit der Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und staatlichen Ermittlungen.

Darin wird die staatliche Überwachung aller Bürger und die Behinderung politischen Handelns vermutet.

Source: www.verfassungsschutz-mv.de weiter...
2008-06-05

Prozessbeobachtungsgruppe Rostock: Die Beobachtungen aus den G8 Verfahren bestätigen: Repression gegen G8 GegnerInnen ist willkürlich.

Bild: Fünf Finger

Pressemitteilung vom 5.6.08

Nur knapp 3 % der Ermittlungsverfahren hielten juristischer Überprüfung stand.

Ein Jahr nach dem G8 Gipfel in Heiligendamm geht die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock mit einer ersten vorläufigen Zusammenfassung der Repression gegen G8-Gegner an die Öffentlichkeit. Dabei bleibt festzustellen. „Es war mit gut 1000 Ingewahrsamnahmen, nahezu ebensovielen Platzverweisen, ca. 1600 Ermittlungsverfahren gegen zumeist nachweislich unschuldige G8-Gegner ein Gipfel der Superlative, was Repression, Polizei und Justizwillkür angeht“, so Dieter Rahmann von der Prozessbeobachtungsgruppe. Dass nur deutlich unter 3 % der eingeleiteten Ermittlungsverfahren einer juristischen Überprüfung vor Gericht standhielten und zu einer Verurteilung führten, belegt einmal mehr die Willkür des polizeilichen Ermittlungsapparates. Dass unter diesen 3 % allerdings auch solche Verurteilungen zu finden sind, wie Bewaffnung mit Kleinstschutzbrillen, usw. zeugt davon, dass es unter den Rostocker RichterInnen genügende gibt, die die Vorgaben der Staatsanwaltschaft vorbehaltlos übernehmen.

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2008-06-05

Heiligendamm - ein Jahr danach: Vermummung mit Regenhose

Bild: stern.de

Vermummung mit Clownsmaske

Schluss mit lustig: Peter H., ein IG-Metall-Gewerkschafter aus Thüringen will am 4. Juni 2007 an den Protesten gegen den G8-Gipfel teilnehmen. Sein Ziel ist eine symbolische Umverteilungsaktion vor einer Lidl-Filiale. Im Gepäck hat der 26-Jährige eine Clownsperücke, eine rote Plastiknase und eine Zorrobrille. Höchst verdächtig, wie die Polizisten meinen, die ihn auf dem Rostocker Bahnhof kontrollieren. Peter H. wird festgenommen. Der Vorwurf: Vermummung.

Als es im Februar 2008 zum Prozess am Rostocker Amtsgericht kommt, erklärt der Verteidiger von Peter H., wenn Clownsverkleidung als Vermummung klassifiziert würde, beschneide dies das Recht auf freie Kunstausübung. Peter H. wird freigesprochen

Source: http://www.stern.de/politik/deutschland weiter...
2008-06-04

1578 Verfahren zum Gipfel in Heiligendamm

Bild: 2. Juni 2007, Rostock

Rostock - Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel vor einem Jahr in Heiligendamm hat die Rostocker Staatsanwaltschaft bisher 1578 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon richteten sich 1453 gegen bekannte Personen, darunter 82 Polizeibeamte, sagte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann gestern in Rostock. 48 Ermittlungsverfahren seien noch offen.

In 176 Fällen sei Anklage erhoben worden, sagte Lückemann. 84 Urteile seien rechtskräftig, das Strafmaß bewege sich von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und vier Monaten. Tatbestände seien meist Verstoß gegen das Versammlungsrecht, Landfriedensbruch oder Körperverletzung gewesen.

Source: http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/03/888943.html weiter...
2008-06-03

Bericht vom Prozess gegen Demoanmelder in KA

Bild: Karlsruhe

Am gestrigen Montag begann der Prozess gegen einen Demoanmelder in Karlsruhe Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.

Source: http://de.indymedia.org/2008/06/219097.shtml weiter...