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30.05.2007

Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Versammlungsverbot am Flughafen Laage – Polizei legt Beschwerde ein

G8-Gipfel Heiligendamm

Pressemitteilung Nr. 059

Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Versammlungsverbot am Flughafen Laage – Polizei legt Beschwerde ein

Nach Prüfung des Beschlusses des VG Schwerin stellt die BAO KAVALA fest:

Das für den Zeitraum vom 02.06.2007 bis 08.06.2007 verhängte Versammlungsverbot für das Gebiet des Flughafens Rostock-Laage wurde durch das Gericht unter Verhängung von Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dies sieht die Polizei als nicht ausreichend an, um den Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und hält daher nach wie vor an der Einschätzung zur Gefährdungslage fest.

Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Blockadeaktionen unter dem Motto „…den Gipfel von seiner Logistik abschneiden…“, kommt dem Flughafen in Laage eine besondere infrastrukturelle Bedeutung zu. Jüngste Medienberichte bestätigen die Absichten, z.B. der Kampagne „Block G8“, die Zufahrtstraßen nach Heiligendamm und alle Anreisewege vom Flughafen Laage zum Tagungsort zu blockieren und so die Gipfelteilnehmer von der gesamten Versorgung per Straße abzuschneiden.

Unabhängig von der Intention des einzelnen Anmelders ist unter diesen Umständen aus polizeilicher Sicht eine Versammlung rund um den Flughafen, in der gewünschten Nähe, nicht hinnehmbar.

Ulf Th. Claassen