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2007-06-02

Attac-D: Demonstrationsfreiheit: Appell an Bundeskanzlerin Angela Merkel

Offener Brief von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats

01.06.2007 Namhafte Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von Attac haben einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel verfasst. Die Unterzeichner appellieren an Merkel, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben und darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des G8-Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben.

“Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen (…), denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland”, lautet der Schlusssatz des Briefes.

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderen Prof. Dr. Elmar Altvater, Prof. Dr. Mohssen Massarrat und Prof. Dr. Christoph Butterwegge.

Für Rückfragen:

Nicola Sekler, Tel. 089-7596 7946
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Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

mit Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie sich mit großem Engagement für das Demonstrationsrecht einsetzen. Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass es mit dem Rechtsstaat und der demokratischen Willensbildung und Meinungsäußerung nicht zu vereinbaren ist, wenn Demonstranten gehindert werden, ihr durch die Verfassung garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Zu diesem Recht gehört, wie Sie richtig festgestellt haben, auch, den Versammlungsort selbst zu bestimmen oder zum Versammlungsort anzureisen. Mit Hochachtung und Freude haben wir der Presse entnommen, dass Sie für folgendes Prinzip einstehen: “Ich sage ganz offen, dass ich mir wünsche, dass heute Nachmittag die, die … demonstrieren wollen …, das auch tun können, und bin etwas besorgt, dass manch einer Schwierigkeiten hatte beim Anreisen.” Diese Äußerung bezog sich auf den russischen Schachweltmeister und Oppositionellen Kasparow, der administrativ gehindert wurde, in Samara gegen Präsident Putin zu demonstrieren.

Wir hoffen, Sie stehen zu Ihren Äußerungen und schützen mit gleichen Maßstäben die Demonstrationsfreiheit auch in Deutschland. Legt man diese Maßstäbe zugrunde, wirkt schon der Zaun um den G8 Tagungsort als unverhältnismäßige Einschränkung der Demonstrationsfreiheit. In der Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dem Brokdorf-Urteil, aus dem Jahre 1985, erkannte das Gericht der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit einen hohen Stellenwert im demokratischen Prozess zu und führte aus: “Als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugute kommt, gewährleistet Art. 8 GG den Grundrechtsträgern das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung und untersagt zugleich staatlichen Zwang, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fernzubleiben. Schon in diesem Sinne gebührt dem Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang; das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewußten Bürgers.” Die grundsätzliche Freiheit den Versammlungsort zu wählen und sich frei zu versammeln kann eingeschränkt werden, wenn Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten sind. Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist es aber, wenn die Staatsoberhäupter der G8-Staaten erfahren, dass ihre Politik nicht jedem und jeder willkommen ist, wenn sie also Protest gegen ihre Politik zur Kenntnis nehmen müssen. Auch darauf haben Sie in Samara richtig hingewiesen, als sie die Demonstrationsfreiheit für die russischen Oppositionellen am Ort des Gipfels einforderten.

Wir stimmen auch mit Ihnen überein, dass die Versammlungsfreiheit gewalttätige Ausschreitungen nicht deckt – auch in dieser Hinsicht muss man das Grundgesetz nur lesen. Allerdings verlangen Maßnahmen gegen potenzielle Gewalttätigkeiten eine Gefahrenprognose und eine Beschränkung der Abwehrmaßnahmen auf die potenziellen Gewalttäter. Auch hier ist das Grundsatzurteil des BVerfG eindeutig: “Steht kollektive Unfriedlichkeit nicht zu befürchten, ist also nicht damit zu rechnen, daß eine Demonstration im Ganzen einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder daß der Veranstalter oder sein Anhang einen solchen Verlauf anstreben oder zumindest billigen, dann muß für die friedlichen Teilnehmer der von der Verfassung jedem Staatsbürger garantierte Schutz der Versammlungsfreiheit auch dann erhalten bleiben, wenn einzelne andere Demonstranten oder eine Minderheit Ausschreitungen begehen.” Dieser Grundsatz wird schon verkannt, wenn der Ort des Gipfeltreffens weiträumig mit einem Zaun abgesperrt wird, erst recht aber, wenn zusätzlich – etwa am Flughafen – ein weiträumiges Demonstrationsverbot verhängt wird. Das sieht das Verwaltungsgericht Schwerin offenbar genau so, wir können nur hoffen, dass sich die Innenpolitiker Ihrer Koalition dieser Auffassung anschließen und nicht andere Fakten schaffen.

Auch den “Sicherheitsexperten” in der Regierung und den zuständigen Behörden dürfte nicht entgangen sein, dass zumindest die weit überwiegende Zahl der G8-Gegner friedlich zu protestieren beabsichtigt und die Veranstalter zu friedlichen Protesten aufrufen, wenn die geradezu beschworenen Ausschreitungen kleinster Minderheiten nicht sowieso eher Hirngespinste als Realität sind. Schließlich sollte sich die Öffentlichkeit in Erinnerung rufen, dass Sitzblockaden und ähnliche Formen zivilen Ungehorsams von der grundgesetzlichen Garantie der friedlichen Versammlung gedeckt sind, also von den Sicherheitsbehörden nicht als unfriedlich und gewalttätig zu denunzieren sind.

Unsere Sorge gilt insbesondere der Tatsache, dass sich die Behörden in offenbar zunehmendem Maße über die von den Gerichten festgestellte Rechtslage hinwegsetzen und auch Verurteilungen wegen rechtswidriger Verwaltungsmaßnahmen in Kauf nehmen, etwa wenn friedliche Demonstranten immer wieder eingekesselt werden oder an der Anreise gehindert werden. Wenn sich der Staat derart über seine eigenen rechtlichen Vorgaben hinwegsetzt, ist nicht nur die Demonstrationsfreiheit im konkreten Fall, sondern Rechtsstaat und Demokratie insgesamt in Gefahr.

Aus diesen Gründen appellieren wir an Sie, Frau Bundeskanzlerin, sich dafür einzusetzen, die weiträumigen Demonstrationsverbote in der Umgebung von Heiligendamm aufzuheben, darauf zu drängen, dass rechtswidrige Behinderungen des Protestes wie etwa die Durchsuchung und das Festhalten von Fahrzeugen vor der Anreise unterbleiben. Die präventive Inhaftierung von Demonstranten und die mögliche Verwendung von “Geruchsproben”, um Demonstranten ausfindig zu machen oder etwa gezielt Hunde gegen sie einzusetzen, verstießen gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze und bedeuteten eine radikale Veränderung dieser Republik. Wir appellieren dringend an Sie, zur Demonstrationsfreiheit zu stehen und dafür zu sorgen, dass solche Überlegungen nicht Wirklichkeit werden, denn die Menschenrechte sind unteilbar, in Russland wie in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Elmar Altvater, Berlin
Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Köln
Prof. Dr. Andreas Fisahn, Universität Bielefeld
Daniela Gottschlich, Osnabrück
Dr. Thomas Greven, FU Berlin
Dr. Harald Klimenta, Autor und Publizist
Prof. Dr. Reinhart Kößler, Bochum
Prof. Dr. H.J. Krysmanski, Universität Münster
Prof. Dr. Ilse Lenz, Ruhr-Universität Bochum
Stephan Lessenich, Göttingen
Dr. Bettina Lösch, Köln
Prof. Dr. Mohssen Massarrat, Osnabrück
Prof. Dr. John P. Neelsen, Universität Tübingen
Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg/Berlin
Dr. Thomas Sablowski, Universität Marburg
Prof. Dr. Christoph Scherrer, Kassel
Prof. Dr. Michael Schneider, Filmakademie Baden-Württemberg
Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, FU Berlin, Ex-MdEP

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