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2007-08-05

G8/Agent Provokateur

Das Verfahren gegen den bei Protesten gegen den G8-Gipfel enttarnten Zivilbeamten ist eingestellt worden. Gegen über 1.000 Gipfelgegner wird hingegen weiter ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat eine extra-Abteilung eingerichtet, bei der acht zusätzliche Staatsanwälte etwa 1.100 Fälle bearbeiten, die mit dem G8-Gipfel in Zusammenhang stehen. Dabei geht es meist um Vorwürfe wie Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. Über 300 Anzeigen entscheidet gegenwärtig die Staatsanwaltschaft, in 800 Fällen wird noch von der Polizei ermittelt, viele Gipfelgegner haben in den letzten Wochen schriftliche Anhörungen von der Schweriner Polizei erhalten unter zum Teil hahnebüchenen Vorwänden. Auf diese Anhörungsbogen muss man nicht reagieren! Ein Großteil der Verfahren wird nach Ansicht des Republikanischen Anwaltsvereins jedoch eingestellt werden. Die wenigen konkreten Vorwürfe, die vermutlich zu einer Verurteilung führen werden steht in einem deutlichen Missverhältnis zur Gesamtzahl der Ingewahrsamnahmen (wieviele?) und Festnahmen während des Gipfels, d.h. ein Großteil der Eingesperrten, wurde ohne Beweise oder auch nur konkreten Tatverdacht seiner Freiheit beraubt

Eklatant ist vor diesem Hintergrund die geringe Zahl von Verfahren, die sich gegen Polizeibeamte richten. Von den 28 Verfahren gegen die Polizei wurden alleine zwölf wegen dem lebensgefährlichen Maneuver der Polizei gegenüber den Greenpeace-Booten angestrengt. Bleiben nur 14 weitere Fälle in denen sich Polizisten wegen der exzessiver Gewaltanwendung, Freiheitsberaubungen, Beleidigungen, Folterungen und Anmaßung von Befugnissen vor Strafen fürchten müssen.

Allzugroß muss diese Furcht ohnehin nicht sein: Das Verfahren gegen den Agent Provokateur, der bei einer Blockade zur Gewalt gegen die Polizei aufgefordert hat und vor laufenden Kameras enttarnt und der Polizei übergeben wurde, ist bereits aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. Ob es überhaupt Ermittlungen gab, ist unklar. (Gibt es etwa Hinweise, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Zeugen befragt hat?)

Bedeutend ist allerdings die Tatsache, dass mit dem Einstellen des Verfahrens eigentlich belegt ist, dass es Agents Provokateurs gegeben hat, eine Tatsache, die von der Presse kaum wahrgenommen wird und die Gewalt in Rostock in ein anderes Licht rückt.

Nicht mit einem Verfahren, nicht einmal mit Rücktrittsforderungen, müssen offensichtlich auch die rechnen, die von den Spitzen der Ministerien oder auch auf der Ebene mittlerer Dienstgrade verfassungswidrige Einsätze der Bundeswehr im Inland veranlasst und mit einem Tiefflug über den Camps von Gipfelgegnern tausende von Menschenleben riskiert haben. Verfassungsfeindlichkeit wird hingegen Organisationen vorgeworfen, die sich gegen den Einsatz der Streitkräfte im Inland engagieren (www.imi-online.de).

Diese Informationen sind großteils von http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/prozesslawine2.html
abgeschrieben (nicht kopiert!). Leider keine Zeit für weitere Recherchen.

[http://de.indymedia.org/2007/08/189904.shtml]