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2008-01-15

Heiligendammer Hausfriedensbruch-Prozess wegen Betretung des G8 Hotelgeländes führt zu Freispruch

Kempinski deprivatisieren

Pressemitteilung

Mit einem klaren Freispruch endete heute ein Hausfriedensbruch-Prozess gegen
5 Personen, die angeklagt waren, im Vorfeld des G8 – Gipfels das Gelände
des Tagungsortes Hotel Kempinski betreten zu haben. Laut schriftlicher
Aussage des damals diensthabenden Beamten hätten die Angeklagten damals
das G8 Tagungsgelände ausspionieren wollen.

Das Verfahren erhielt eine besondere Relevanz dadurch, daß auf dem
fraglichen Gelände, auf dem der Wachschutz die Angeklagten antraf, auch der
Ostseeküstenwanderweg verläuft, um dessen öffentliche Nutzung seit Jahren
ein heftiger Streit tobt.

Farbbeutel

Seit 4 Jahren liegt ein von der Bürgerinitiative
Pro Heiligendamm angestrengtes Verfahren gegen die eigenmächtige Sperrung
dieses öffentlich gewidmeten Wanderweges beim Verwaltungsgericht Schwerin
zur Entscheidung an. Der März-Spaziergang der 5 Angeklagten auf der
streitbefindlichen Fläche führte nun allerdings zum ersten Mal zu einem
Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, obwohl. Sich normalerweise monatlich
über 50 Personen auf dem Gelände verirren, so der Objektschutzmitarbeiter.
Grund dafür, und das bestätigte auch der diensthabende Mitarbeiter des
Objektschutzes, dürfte der optische Eindruck der Angeklagten sein, den
diesen dazu veranlaßte, sie gegenüber der Polizei als mutmaßliche
G8-GegnerInnen zu melden. Eine Aussage, die den Amtsrichter Röhl aufhorchen
ließ: Ob denn das Gelände so schlecht gegen unbeabsichtigtes Betreten
gesichert sei und ob die Beschilderung so undeutlich sei, wollte er nun
wissen.

Nachdem der Objektschutzwachmann und danach auch sein Vorgesetzter im
Zeugenstand erklärten, daß es tatsächlich mehrere Möglichkeiten gäbe,
das Fundusgelände zu betreten ohne Zäune zu übersteigen, und nachdem auch
geäußert wurde, daß es zwar Hinweisschilder gab, auf denen erläutert
wurde, daß dieses Gelände Privatbesitz sei, aber die darin liegenden Wege
gemäß des Straßenbenutzungsordnung genutzt werden dürften, nahm der
Prozess eine völlig neue Wendung. Weder war eine Umfriedeung des Geländes
gegeben, noch gab es überhaupt ein Verbot gegen Menschen, das Gelände zu
betreten, damit fielen 2 wesentliche notwendige Tatbestandsmerkmale des
Hausfriedensbruches weg. Angesichts dieser Tatsache mußte selbst der
Staatsanwalt statt der ursprünglich beantragten 20 Tagessätze
zähneknirschend einen Freispruch fordern, dem der Richter stattgab.

Daß selbst die Zeugen des Kempinski-Komplexes in der Verhandlung davon
sprachen, daß dieses Verfahren nur aufgrund der vermuteten G8
GegnerInneneigenschaft der Angeklagten zustande gekommen sei, werten die 5
Angeklagten als Bestätigung ihrer schweren Vorwürfe gegen die
G8-Polizeitruppe Kavala und die Staatsanwaltschaft.

Beide
Repressionsbehörden hatten schon im Vorfeld des G8 nichts unversucht
gelassen, selbst mit den unhaltbarsten Vorwürfen Verfahren zu eröffnen,
die ihnen die Möglichkeit gaben, erstens Daten der Angeklagten legal zu
speichern und zweitens später unter dem Verweis auf das Verfahren
Platzverweise und Ingewahsamnahmen gegen potentielle G8-GegnerInnen
durchzusetzen. Das jetzige Urteil werten die Angeklagten als vollständige
Schlappe der Polizeieinheit Kavala und der Staatsanwaltschaft, die die
Folgen ihrer durchgeknallten Repressionspolitik im Vorfeld und während des
G8 nun nicht mehr unter Kontrolle haben und vor Gericht Niederlage um
Niederlage kassieren. Es ist absurd, daß auf Betreiben der Fundus Gruppe
eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gestellt wurde, obwohl von vornherein
klar war, daß es gar kein Betretungsverbot des Kempinskigeländes gab.
Somit mußte die Anzeige im Leeren enden.

Kontakt: Dieter Rahmann