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2006-07-16

Mahnwachen während des Bush-Besuchs in Stralsund auf dem Alten Markt bleiben verboten

(OVG M-V Az.: 3 M 74/06 und 3 M 75/06)

(Mi, 12.07.2006) Nach einer mündlichen Erörterung mit den Verfahrensbeteiligten, bei der auch Verantwortliche der Polizeibehörden gehört worden waren, hat der 3. Senat des OVG M-V die Beschwerden der Antragsteller gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11.07.2006 zurückgewiesen.

Es bleibt damit bei dem Verbot der während des Auftritts von US-Präsident Bush am 13.07.2006 auf dem Alten Markt in Stralsund geplanten Mahnwachen.

Der Senat ist bei seiner Entscheidung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden gefolgt, wonach für den Präsidenten angesichts der örtlichen Verhältnisse und der für ihn geltenden höchsten Gefahrenstufe eine nicht zu bewältigende Gefahr entstehen kann, wenn Demonstranten auf dem Alten Markt in geringer Entfernung zugelassen werden. Angesichts dessen müsse das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zurücktreten.

Der Antragsteller des Verfahrens Az. 3 M 75/06 (Greenpeace) hat für den Fall seines Unterliegens im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe angekündigt.

[http://www.mv-justiz.de/cgi-bin/gerichte/presse/details.pl?kenner=verwg&pos=5]