
Ein Gericht in Berlin, Landesgericht Moabit, verurteilte einen Deutschen wegen schw. LFB und versuchter KV in zwei Fällen während des EU-Gipfeltreffens in Gbg. Der Mann war geständig und das Urteil war zwei Jahre Bewährung.
Der Deutsche ist älter als 21, so dass die Strafe nicht auf Grund des Jugendstrafrechtes auf Bewährung abgemildert wurde. Er wurde verurteilt, weil er zum einen auf der Avenyn am Tag, zum anderen am Vasapark am Abend des 15. Juni 2001 in Gbg. Steine geworfen haben soll. Diese sind die beiden Ausschreitungen, die durch die schwedische Justiz als die gewalttätigsten beurteilt wurden und in Schweden zu den härtesten Strafen geführt haben.
Unter den über 60, die in Schweden wegen våldsamt upplopp während des Gipfeltreffens verurteilt wurden, sind fünf Personen wegen der Beteiligung genau an diesen zwei Begebenheiten verurteilt worden. Ein 17jähriger und eine 18jährige wurde Gefängnis erspart. Ein 19j erhielt 20 Monate Gefängnis, ein 20j 14 Monate Gefängnis und ein 25j 20 Monate Gefängnis. (Die Strafen wurden automatisch reduziert, wenn man zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt war.)
Im Vergleich zum schwedischen Strafmaß sollte man bedenken, dass das deutsche Strafmaß, laut einem deutsch-schwedischen Juristen mit dem ich heute gesprochen habe, normalerweise strenger als das Schwedische ist.
Bei dem Deutschen, der heute in Berlin verurteilt wurde, kommt noch der Vorwurf der Körperverletzung hinzu; ein erheblich erschwerender Umstand.
Die Praxis, die nach dem EU-Gipfeltreffen von den schwedischen Gerichten ausgearbeitet wurde und die keine Entsprechung bei füheren Upplopps-Urteilen hat, hätte dem heute verurteilten Deutschen um die zwei Jahre Haft eingebracht - OHNE BEWÄHRUNG. Eine gewisse Unsicherheit herrscht aber doch, da das Höchste Gericht und niedere Instanzen unterschiedliche Auffassungen gezeigt haben.
Erik Wijk
Schriftsteller von u.a. "Göteborgskravallerna och processerna"
(0730-63 34 68)