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2008-06-18

FAQ Sicherheit EURO 2008

Sind die föderalistischen Strukturen der Schweiz nicht ein Hemmschuh? Hat man die Probleme, welche der G8-Gipfel in Evian (2003) aufgezeigt hatte, im Griff?

Die Heterogenität der schweizerischen Polizei- und Sicherheitslandschaft ist Garant dafür, dass mit grosser Sach- und Ortskenntnis flexibel und angemessen auf die Situation reagiert werden kann. Die Lehren aus dem Einsatz zu Gunsten des G8-Gipfels in Evian sind gezogen. Die Zuständigkeiten und Abläufe bei der Planung und der Durchführung solcher Grosseinsätze sind geregelt.

Bild: EURO 2008

Auf der Stufe der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) ist die Arbeitsgruppe Operationen (AG OP) gegründet worden, die bei derartigen Anlässen die Lage analysiert und darauf basierend die Bedürfnisse im Zusammenhang mit interkantonalen Polizeieinsätzen abklärt. Die Arbeitsgruppe hat sich in Genf beim Weltgipfel über die Informationsgesellschaft und bei der alljährlichen Vorbereitung des WEF bewährt. Neben der AG OP gibt es auch eine politische Koordinationsebene, die Arbeitsgruppe gesamtschweizerische interkantonale Polizeizusammenarbeit (AG GIP). In ihr sitzen Regierungsräte als Vertreter der Polizeikonkordate. Sie entscheiden definitiv über den Kräfteansatz und genehmigen die Dispositive.

Inwiefern unterscheidet sich die EURO 2008 von bisherigen schweizerischen Grossanlässen in Bezug auf die Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz?

Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Dies ist ein wesentlicher Pfeiler des bewährten schweizerischen Föderalismus. Weil aber die Polizeibestände unterschiedlich gross sind, ist kaum ein Kanton in der Lage, bei grösseren Anlässen und Ereignissen alle polizeilichen Aufgaben alleine zu bewältigen. So müssen immer wieder die Polizeikräfte verschiedener Polizeikorps zusammengezogen werden. Das WEF und die 1. Augustfeier auf dem Rütli sind Beispiele dafür. Solche Einsätze werden im Fachjargon «Interkantonale Polizeieinsätze – kurz IKAPOL» genannt. Mit der EURO 2008 wird ein solcher IKAPOL-Einsatz Tatsache, den es in dieser Grössenordnung noch gar nie gegeben hat und der deshalb auch eine ganz besondere Herausforderung für die Schweizer Polizei darstellt. Die Sicherheitsbehörden der Austragungsorte Basel, Bern, Genf und Zürich, der Kantone und Städte sowie des Bundes unterstützen sich dabei gegenseitig. Die entsprechenden Strukturen sind aufgebaut. Für den Grosseinsatz gilt die Strategie «Sicherheit durch Kooperation».

Welche ausländischen Polizeikräfte werden zum Einsatz kommen?

Eine enge internationale Zusammenarbeit ist für die Bewältigung einer Grossveranstaltung wie der EURO 2008 unverzichtbar. So werden denn auch ausländische Kolleginnen und Kollegen die Schweizer Sicherheitskräfte unterstützen. Zum einen werden Polizistinnen und Polizisten aus den Teilnehmer-, Transit- und Anrainerstaaten unter anderem als Szenenkenner (Spotter) oder als uniformierte Beamte für die Zugsbegleitung zum Einsatz kommen. Diese Aufgaben nehmen sie grundsätzlich ohne hoheitliche Befugnisse und unter der Leitung schweizerischer Beamter wahr. Die ausländischen Beamten, die die Muttersprache der jeweiligen Fans beherrschen, werden die Schweizer Sicherheitskräfte vor allem in und um die Stadien oder bei den Public Viewings unterstützen. Die Aufgabe dieser Patrouillen in der Stärke von zwei bis vier Männern wird es sein, Präsenz zu zeigen, den Dialog zu suchen oder deeskalierend zu wirken. Gespräche und Ermahnungen sollen helfen, Auseinandersetzungen zwischen Fans zu verhindern. Zum andern hatte die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (AG GIP) der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) nach der Analyse des Final Draw vom 2. Dezember 2007 gegenüber dem Bundesrat einen Bedarf von 5’250 Einsatztagen an ausländischer Unterstützung ausgewiesen, weil die schweizerischen Polizeimittel während der EURO 2008 flächendeckend im Einsatz stehen werden und dadurch praktisch ausgeschöpft sind. Am 7. März 2008 hiess der Bundesrat die Unterstützung durch deutsche und französische Ordnungsdienstkräfte auf Antrag der KKJPD gut.1 Am 12. April 2008 wurden im Basler St. Jakobs-Park am Rande einer Einsatzübung die Verwaltungsabsprachen mit den deutschen Partnern unterzeichnet, in denen die Details des Einsatzes von Ordnungsdienstkräften aus den Bundesländern Baden-Württemberg und Hessen geregelt sind. Die Unterzeichnung eines entsprechenden Dokuments mit Frankreich erfolgte auf dem Korrespondenzweg am 3. und 11. April 2008. Die Host Cities Basel und Zürich können somit auf die Unterstützung von zwischen 200 und 600 deutschen Polizeibeamten pro Spieltag zählen, die Host City Genf auf die Unterstützung von 80 bis 320 französischen Beamten. Für diese Unterstützungsleistungen bezahlt die Schweizerische Eidgenossenschaft Frankreich und Deutschland insgesamt 6,5 Millionen Franken. Die Finanzierung erfolgte über die dafür vorgesehene Kreditreserve, die das Eidgenössische Parlament im Sommer 2006 bewilligt hatte. Der Einsatz deutscher Polizisten stützt sich auf den Staatsvertrag mit Deutschland von 1999 (SR 0.360.136.1). Der Einsatz von französischen Polizisten wurde durch das Polizei-Abkommen mit Frankreich von 1998 (SR 0.360.349.1) sowie einen Briefwechsel ermöglicht, der zwischen den beiden Regierungen am 27. Juni bzw. 3. August 2007 erfolgt war.

Im Weiteren will das Grenzwachtkorps während der EURO 2008 mit Polizei- oder Grenzbeamten der Nachbarländer, die auf ihrem Hoheitsgebiet stationiert und tätig sind, zusammenarbeiten. Dies ermöglicht gemeinsame lagegerechte Einsätze auf der Grenze oder im in- oder ausländischen Grenzraum sowie in grenzüberschreitenden Extrazügen. Zur Organisation der Zusammenarbeit im Bereich der erwähnten Szenenkenner (Spotter) und weiterer Spezialisten sowie zur Regelung der anlassbezogenen Sicherheits-Zusammenarbeit fanden insgesamt drei Anrainer-, Transit- und Teilnehmerstaatenkonferenzen statt: Ende November 2006 in Wien, Mitte Dezember 2007 in Zürich und Ende März 2008 wiederum in Wien.

Welche Einsatzmöglichkeiten und Befugnisse haben die ausländischen Polizisten?

Die Einsatzmöglichkeiten und Befugnisse der ausländischen Polizisten in der Schweiz stützen sich auf die geltende Rechtsordnung sowie auf die von der Schweiz abgeschlossenen Staatsverträge. Der Einsatz deutscher Polizisten während der EURO 2008 in der Schweiz kann sich auf den Staatsvertrag mit Deutschland von 1999 stützen (SR 0.360.136.1). Dieses Abkommen sieht gemäss Artikel 22 vor, dass Schweizer Polizeikorps deutsche Polizisten zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Bekämpfung von Straftaten ausnahmsweise zur Wahrnehmung polizeilicher Vollzugsaufgaben unterstellt werden können. Die Polizisten dürfen unter der Leitung der einsatzführenden Stelle auch hoheitlich tätig werden. Konkret stehen den deutschen Polizeibeamten somit die polizeilichen Massnahmen gemäss den einschlägigen kantonalen Polizeigesetzen zur Verfügung. Der Einsatz von französischen Polizisten stützt sich auf das Polizei-Abkommen mit Frankreich von 1998 (SR 0.360.349.1) sowie einen Briefwechsel vom 27. Juni / 3. August 2007 zwischen den beiden Regierungen. Nach Artikel 25 des Abkommens kann jede zuständige Dienststelle eines Landes der entsprechenden Einsatzeinheit des andern Landes für eine Dauer von weniger als 48 Stunden Beamte zur Verfügung stellen. Die Beamten unterstehen dabei den Bestimmungen jenes Landes, in welches sie entsandt worden sind. Gemäss Abkommen stehen den Beamten keine hoheitlichen Befugnisse zu. Indes verfügen sie über operative Befugnisse sowie die jedermann zustehenden Rechte wie Notwehr oder das Recht, in dringenden Fällen Personen festzuhalten. Die Tätigkeit der französischen Polizisten wird sich auf Beobachtungs-, Schutz- und Unterstützungsfunktionen beschränken, ohne Einsatz hoheitlicher Befugnisse. Französische Kräfte können für den Ordnungsdienst eingesetzt werden, sofern noch keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht (friedlicher Ordnungsdienst). Sollten sie mit Störern konfrontiert werden, verfügen die französischen Polizisten über die jedermann zustehenden Rechte wie die Notwehr und Nothilfe sowie das Festnahmerecht. Während der EURO 2008 werden in der Schweiz neben Kräften aus Deutschland oder Frankreich auch Polizeibeamte aus Teilnehmer-, Transit- und Anrainerstaaten zum Einsatz kommen. Dabei kann es sich um szenekundige Beamte, Uniformbeamte oder um Verbindungsleute handeln. Diese haben keine hoheitlichen Befugnisse. Ihre Tätigkeit erfolgt immer zusammen mit schweizerischen Polizeikräften und beschränkt sich auf die Beratung und Unterstützung der lokal zuständigen Polizeibehörden. Der Einsatz entspricht den Bestimmungen und Empfehlungen des Europaratsübereinkommens über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fussballspielen (SR 0.415.3) und lehnt sich an das entsprechende EU-Handbuch an.

Wie werden die deutschen und französischen Ordnungsdienstkräfte eingesetzt?

Alle polizeilichen Einsätze während der EURO 2008 sind nach der 3-D-Philosophie konzipiert: «Dialog», «Deeskalation», «Durchgreifen». Die beiden ersten Stufen sind vorwiegend in Schweizer Hand. Unsere Beamten sind in diesen Disziplinen besonders geschult. Der Einsatz der deutschen und der französischen Kräfte wird in einem operativen Dialog zwischen den zuständigen Polizeikommandanten in den Host Cities Basel, Zürich und Genf und den deutschen und französischen Partnern im Detail abgesprochen. Aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie aufgrund ihrer Befugnisse können sie grundsätzlich für ein breites Spektrum von Aufgaben eingesetzt werden, auch im Bereich des dritten D. Der konkrete Einsatz wird sich aus Lage und Bedarf ergeben.

Source: http://www.switzerland.com/files/?id=7588